Das Gesetz - so die sachsen-anhaltinische Argumentation - gefährde den Beruf des GVO-Verwenders, der laut Artikel 12 des Grundgesetzes den Schutz der Berufsfreiheit genieße. Das Land will mit diesem Vorstoß die bestehenden Haftungsregeln für gentechnische Verunreinigungen an benachbarten Feldern aus der Welt schaffen und den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder einfacher: Gen-Pflanzen erleichtern.
Das Gentechnikgesetz verletzt keine Grundrechte
, sagt Henning Strodthoff, Gentechnikexperte von Greenpeace. Nicht der Beruf des Gen-Bauern ist durch die Verfassung geschützt, sondern der Beruf des Landwirtes - unabhängig davon, ob er genmanipuliertes Saatgut ausbringt oder konventionelles. Sachsen-Anhalt will die gentechnikfreie Landwirtschaft abschaffen. Das steckt hinter der Klage für die neu erfundene Berufsgruppe der GVO-Verwender.
Noch befindet sich das Gentechnikgesetz in der Gesetzgebungsphase - zentrale Regelungen zum Beispiel zur guten fachlichen Praxis fehlen noch und sollen laut Bundesregierung erst im Laufe dieses Jahres verabschiedet werden. Gegenwärtig liegt der Gesetzestext dem Bundesrat zur Verabschiedung vor. Anstatt dort die politische Debatte zu führen, missbraucht die Landesregierung Sachsen-Anhalts das Bundesverfassungsgericht für eine politische Auseinandersetzung über die Gentechnik
, kommentiert Strodthoff. (mir)