Mit seinem Urteil stärkt der Bundesgerichtshof die Rechte der Verbraucher
, freut sich Ulrike Brendel, Gentechnikexpertin von Greenpeace. Meinungsfreiheit und Transparenz bleiben damit wichtiger als die Interessen von Unternehmen, die Verwendung von Gen-Pflanzen zu verschleiern. Da Müller-Milchkühe mit Gen-Pflanzen gefüttert werden, darf das Endprodukt weiterhin beim Namen, also 'Gen-Milch', genannt werden.
Verzichten Lebensmittelhersteller bei der Fütterung der Tiere auf Gen-Pflanzen, so dürfen sie die daraus erzeugten Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier mit dem Label ohne Gentechnik kennzeichnen. Im Umkehrschluss sind tierische Produkte wie Müllermilch, bei deren Herstellung Gen-Pflanzen verwendet werden, mit Gentechnik hergestellt.
Greenpeace hatte im April 2004 Gen-Pflanzen in den Futtertrögen von Müller-Milchkühen nachgewiesen und daraufhin den Begriff Gen-Milch
geprägt. Theo Müller lief Sturm gegen diese Bezeichnung und ging vor Gericht. Der Fall durchlief seitdem etliche Gerichtsinstanzen.
Der BGH bestätigt mit seinem jetzigen Urteil eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2006: Das OLG hatte Greenpeace die Verwendung des Begriffs Gen-Milch
erlaubt.
Brendel: Anstatt weiter auf Gerichtsverfahren zu setzen, sollte die Molkerei Müller an der Qualität ihrer Produkte arbeiten und auf den Einsatz von Gen-Pflanzen verzichten.
Die Verbraucher wüssten es gewiss zu schätzen. Sie lehnen Gentechnik auf dem Acker und im Essen mit großer Mehrheit ab.