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Gen-Maisfratze, August 2002
Greenpeace / Martin Langer

EFSA befürwortet Wiederzulassung von Gen-Mais MON810

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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) will den umstrittenen Gen-Mais MON810 erneut für den kommerziellen Anbau zulassen. Der Mais ist in acht EU-Ländern aus Sicherheitsgründen verboten.

"Die EFSA handelt fahrlässig", warnt Gentechnikexpertin Stephanie Töwe von Greenpeace. "Sie ignoriert die ernsthaften Sicherheitsbedenken aller europäischen Mitgliedsstaaten, die den Gen-Mais zum Anbau verboten haben."

Die Zulassung für MON810 ist 2007 ausgelaufen. Schon im April 2007 beantragte der Konzern Monsanto die Wiederzulassung. Nach EU-Recht darf der Mais weiter angebaut werden, bis eine Entscheidung vorliegt. Die EFSA hat die erneute Zulassung nun befürwortet.

Töwe fordert Ilse Aigner auf, unmissverständlich klarzustellen, dass es von Seiten Deutschlands ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Gen-Maises gibt. "Frau Aigner muss gegen eine Wiederzulassung auf EU-Ebene stimmen."

Die Ministerin hat den Anbau des Gen-Maises in Deutschland im April 2009 aufgrund von Sicherheitsbedenken verboten. Länder wie Frankreich, Österreich, Luxemburg, Griechenland, Ungarn, Polen und die Schweiz verboten Mon810 bereits in den Jahren zuvor.

Beim Gen-Mais Mon810 handelt es sich um einen Bt-Mais - einen Mais, dem ein Gen des Bodenbakteriums Bacillus thuringiensis (Bt) eingebaut wurde. Die Pflanze produziert durch die Veränderung permanent ein Insektengift, das tödlich auf den Maiszünsler wirken soll. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen aber, dass sich der Gen-Mais auch negativ auf andere Tiere auswirken kann, beispielsweise Mäuse, Schmetterlinge, Honigbienen, Spinnen, Schlupfwespen und Florfliegen. Das Gleiche gilt für Bodenorganismen wie Regenwürmer.

Seit der Zulassung vor zwölf Jahren belegen zahlreiche Studien diese negativen Auswirkungen auf Flora und Fauna. An dem Gen-Mais selbst wurde seitdem nichts mehr verändert. "Die EFSA kann nicht behaupten, dass es keine Risiken gäbe", sagt Töwe. "Einem Auto ohne Sicherheitsgurt und mit defektem Motor bescheinigt auch niemand, verkehrstüchtig zu sein. Diese Sicherheitsbehörde wird ihrem Namen nicht gerecht."

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