Im Herbst 2007 wurden in mehreren Bundesländern insgesamt 1500 Hektar Raps ausgesät, der mit illegalem Gen-Raps verunreinigt war. In Niedersachsen wurden daraufhin die betroffenen Landwirte verpflichtet, den Raps wieder einzuarbeiten. Doch eine längere Anbaupause von Raps oder eine besondere Überprüfung der Flächen, wie es sonst bei Versuchsstandorten zu Gentechnik üblich ist, wurden nicht vorgeschrieben.
Gerade gentechnisch veränderter Raps ist besonders problematisch: Er kann im Boden über 10 Jahre keimfähig bleiben, sich mit natürlich vorkommenden Pflanzen kreuzen und sich über benachbarte Rapsfelder durch Pollenflug und Insekten ausbreiten. Vermutlich befindet sich noch ein Teil der keimfähigen Rapskörner in den betroffenen Böden.
Raps ist eine der wichtigsten Futterpflanzen für unsere Bienen. Wenn wir nicht wissen, wo kontaminierte Flächen sind, können wir unseren Honig nicht reinhalten und mein Biohonig wird unverkäuflich
, so Holger Fuchs-Bodde-Gottwald, Berufsimker bei Bioland. Daher bezeichnete Harald Gabriel, Geschäftsführer des niedersächsischen Biolandverbandes, das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig als existenziell wichtige Entscheidung
mit Vorbildfunktion.
Greenpeace begrüßt die Entscheidung ebenfalls. Gentechnikexpertin Stephanie Töwe fordert: Auch der unbeabsichtigte Anbau von Genpflanzen muss in Zukunft exakt verzeichnet werden. Nur so kann auf Dauer eine gentechnikfreie Lebensmittelproduktion erhalten bleiben.
(Autorin Sylvia Pritsch)