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Das Konzept sieht vor, dass die in Kohlekraftwerken erzeugte Strommenge nach und nach reduziert wird. Daraus ergibt sich ein konkreter Zeitplan, nach dem das letzte Kohlekraftwerk bis 2040 vom Netz gehen muss. Zeitversetzt zum Atomausstieg würde damit der klimaschädliche Kohlendioxidausstoß der Energieerzeuger gesenkt. Auf welche ihrer Kraftwerke die Energieversorger die ihnen zustehenden Strommengen verteilen, wird ihnen im Gesetzesentwurf freigestellt.

Bei der derzeitigen Rechtslage kann niemand die Energiekonzerne daran hindern, neue klimaschädliche Kohlekraftwerke zu bauen, so Karsten Smid, Klimaexperte von Greenpeace. Mit einem Gesetz für einen Kohleausstieg ist es möglich, den Ausstoß von Treibhausgasen bei der Verbrennung von Kohle zu begrenzen. Das ist dringend notwendig, um die schlimmsten Folgen des Klimawandels noch zu verhindern.

Aktuell ist in Deutschland bis 2012 der Bau von 27 neuen Kohlekraftwerken geplant. Diese Anlagen würden die Atmosphäre jährlich mit zusätzlichen 151 Millionen Tonnen Kohlendioxid belasten. Das ist anderthalbmal so viel wie der Kohlendioxidausstoß des gesamten Verkehrssektors.

Bis jetzt soll der Handel mit Verschmutzungsrechten, den sogenannten Emissionszertifikaten, die Treibhausgase vermindern. Doch Schlupflöcher in den Regelungen führen dazu, dass sich die Energiekonzerne in großem Umfang teilweise fragwürdige Klimaschutzmaßnahmen im Ausland anrechnen lassen, statt im deutschen Kraftwerkspark für wirkungsvollen Klimaschutz zu sorgen. Deshalb soll der Emissionshandel durch ein Kohleausstiegsgesetz ergänzt und unterstützt werden.

Dieses Gesetz soll die Lücken im deutschen Recht schließen, sagt die Umweltjuristin Roda Verheyen, die den Vorschlag mit Greenpeace erarbeitet hat. Nach deutschem Recht ist eine Befristung der Laufzeit und eine Begrenzung der Strommenge von Kohlekraftwerken in diesem Umfang verhältnismäßig. Diese rechtfertigt auch keine Entschädigung des Betreibers. Nach Einschätzung der Expertin ist wegen der enormen Klimaschädlichkeit der Kohleverstromung die Ungleichbehandlung zwischen Kohle und Gas gerechtfertigt.

Nationales Energiekonzept bis 2020

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