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Tagelang hatte der größte deutsche Atomkraftwerksbetreiber E.ON versucht, sich mit den neun Beschwerdeführern aus dem Energiesektor zu einigen, um einem neuen Verfahren aus dem Weg zu gehen. Zunächst ohne Erfolg, das Verfahren wurde am Mittwoch eröffnet. Beobachter gingen schon davon aus, dass die umstrittene Fusion vor Gericht kippen werde. Kurz vor dem Aus ist es doch noch anders gekommen. Für rund zehn Milliarden Euro darf das größte private Stromversorgungsunternehmen Europas nun trotz ernster wettbewerbsrechtlicher Bedenken die Ruhrgas AG schlucken.

Nach Ansicht des Greenpeace-Energieexperten Heinz Laing ist es mehr als bedauerlich, dass es E.ON in letzter Sekunde gelungen ist, auch die letzten der neun Kläger einzukaufen. Die Fusion, sagt er, geht auf Kosten von Umwelt und Verbrauchern. E.ON, einer der Big Player auf dem Strommarkt, wird durch die Fusion mit Ruhrgas auch ein Schwergewicht im Gasmarkt. Greenpeace befürchtet, dass der Konzern seine Marktmacht dazu missbrauchen wird, die Verbraucher mehr zur Kasse zu bitten und den stärkeren Ausbau der klimaschonenden Kraft-Wärme-Kopplung auf Gasbasis auch weiterhin zu verhindern.

Seit der Konzern 2000 aus der Fusion von PreußenElektra mit dem Bayernwerk entstanden ist, hat er sich beständig in regionale deutsche Stromversorgungsunternehmen eingekauft und ganz erheblich ins Ausland expandiert. E.ON hält Anteile im Ostseeraum, in Schweden, Russland und Mitteleuropa. Die Übernahme des britischen Energieriesen Powergen und dessen amerikanischer Tochter ist eingeleitet. Sollte das oberste US-Gericht dieser Fusion zustimmen, würde E.ON zum größten privaten Stromversorger der Welt. Der Konzern macht auch Geschäfte mit Strom aus Schrottreaktoren vom Tschernobyl-Typ.

Vor diesem Hintergrund muss das Tauziehen um die E.ON/Ruhrgas-Übernahme betrachtet werden. Das Bundeskartell hatte die Fusion aus Wettbewerbsgründen nicht zugelassen. Über eine umstrittene Ministererlaubnis erhielt E.ON aber dennoch die Genehmigung. Diese wurde zwar wegen Verfahrensfehlern per Gerichtsbeschluss zurückgenommen, vom Bundeswirtschaftministerium jedoch mit einigen Auflagen erneut erteilt.

Greenpeace wurde vom Bundeswirtschaftsministerium zur Anhörung in Berlin nicht zugelassen, obwohl die Konsequenzen der Fusion für Umwelt und Klima im Verfahren hätten angehört und in die Abwägung einbezogen werden müssen. Eine Beschwerde der Umweltschutzorganisation gegen den Ausschluss wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen. Mit der außergerichtlichen Einigung am Freitag hat E.ON auf seinem Weg zum obersten Monopolhalter einen weiteren Erfolg erzielt. Der Umwelt und dem Verbraucherschutz ist damit nicht gedient.

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