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Das Urteil sichert einzelnen Bürgern das Recht zu, Schutzmaßnahmen einzufordern und sie gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Rechte des Bürgers gegenüber der Industrie werden deutlich gestärkt, sagt Smital. Die potenziellen Gefahren, die von einem terroristischen Angriff auf eine unzureichend geschützte Atomanlage ausgehen können, müssen Anwohner in Zukunft nicht mehr hinnehmen.

Der Greenpeace-Experte fordert die Bundesregierung auf, den Anwohnerschutz bei Atomanlagen endlich ernstzunehmen und eine Energieversorgung ohne Atomkraft schneller als geplant umsetzen. Die hohe Verwundbarkeit von Atomkraftwerken und die unvorstellbaren Schäden, die die Freisetzung von Radioaktivität anrichten kann, machen die Nutzung der Atomkraft völlig unakzeptabel.

Das Grundsatzurteil in Leipzig geht zurück auf die Klage eines Brunsbütteler AKW-Anwohners, der die Sicherheit des dortigen Atommüll-Zwischenlagers vor einem terroristischen Angriff nicht für gewährleistet hielt. Er wollte die Rücknahme der Betriebsgenehmigung erreichen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig als Vorinstanz hatte die Klage Anfang 2007 zurückgewiesen.

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