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Das Atomkraftwerk Krümmel bei Geesthacht, Juni 2007
Martin Langer / Greenpeace

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Die Umweltorganisation vertritt mit ihrem Vorgehen Bürger, die sich durch den Betrieb des Atomkraftwerks in ihrer Gesundheit und in ihren Eigentümer-Interessen gefährdet sehen. Auch ist der Reaktor nicht ausreichend gegen terroristische Anschläge geschützt. Die Kläger wollen nicht weiter mit der Angst vor einem schweren Störfall leben, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Schleswig-Holsteins Atomaufsicht handelt fahrlässig, wenn sie Vattenfall nicht die Betriebsgenehmigung entzieht.

Grundlage für die Klage von Greenpeace ist das Atomgesetz. Dieses besagt, dass Zuverlässigkeit und Fachkunde des Betreibers zu den wichtigsten Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb eines AKW zählen. Bei erwiesener Unzuverlässigkeit des Betreibers kann die Betriebsgenehmigung widerrufen werden. Genau das hat Greenpeace nun in die Wege geleitet.

Der Betreiber von Krümmel ist der schwedische Energieversorger Vattenfall. Die technischen Probleme des Reaktors konnte der Konzern bis heute nicht beheben.

  • Grafik: Ausbreitung der Radioaktivität nach schwerem Unfall im AKW Krümmel, August 2009

    Grafik zum AKW Krümmel

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Risiko Atomkraft. Warum der Ausstieg aus der Atomkraft der einzig richtige Weg ist

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