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Symbolbild Atommüll Fass, November 2008
Jan Kornstaedt / Greenpeace

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Geklagt hatten ein Anwohner, der einen halben Kilometer vom Verladebahnhof in Dannenberg entfernt wohnt, und eine Frau, deren Haus wenige Meter neben dem letzten Streckenabschnitt zum Zwischenlager steht. Das Verwaltungsgericht in Braunschweig wies die Klagen im Oktober 2004 ab. Beide Kläger gingen in Berufung.

Als das OVG Lüneburg die Berufung 2006 kurzerhand als von vornherein unzulässig abwies, riefen sie das Bundesverfassungsgericht an. Dieses gab den Fall im Januar 2009 an das OVG zurück: Die Betroffenen hätten einen Anspruch darauf, ihre Rechte angemessen juristisch überprüfen zu lassen. Dabei dürften sie auch die Transportgenehmigungen des Bundesamts für Strahlenschutz grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen.

Im gestrigen Urteil entschied das Oberverwaltungsgericht nun erneut, dass die Klagen unzulässig seien. Begründung: Die Genehmigungsvorschriften sähen kein Klagerecht einzelner Bürger vor. Sie berücksichtigten nur die Sicherheit des Transportgutes und damit den Schutz der Allgemeinheit.

Nach der Rüge des Bundesverfassungsgerichts überrascht diese Entscheidung. Die Abweisung der Klage durch das OVG Lüneburg ist völlig unverständlich, so Atomexperte Tobias Riedl von Greenpeace. Obwohl die Anwohner direkt betroffen sind, stehen sie dem gefährlichen Castortransport rechtlos gegenüber. Das akzeptieren wir nicht. Wir werden gemeinsam mit den Anwohnern weitere Rechtsmittel prüfen.

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