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Greenpeace-Projektion am AKW Krümmel 09/28/2010
Martin Langer / Greenpeace

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Greenpeace hat gemeinsam mit Anwohnern auch noch für fünf weitere Atomkraftwerke den Widerruf der Betriebsgenehmigung beantragt. Das Klagerecht, von dem Greenpeace hier zusammen mit den Anwohnern des Kraftwerks Gebrauch macht, will die Bundesregierung mit der Novelle des Atomgesetzes abschaffen. Der Entwurf dazu liegt Greenpeace vor. Flugzeugabstürze sollen laut diesem Papier als erweitertes Restrisiko gelten und eine Klagemöglichkeit für betroffene Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Krümmel gehört zu den gefährlichsten Reaktoren Deutschlands. Nach den Plänen von Schwarz-Gelb soll es bald nicht mehr möglich sein, gegen solch riskante Atommeiler zu klagen. Minister Röttgen muss dieses Gesetz stoppen. Es liegt in seiner Verantwortung, höhere Sicherheitsanforderungen für Atomreaktoren durchzusetzen und sich für die Sicherheit der Menschen einzusetzen, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahr 2008 entschieden, dass betroffene Bürger gegen den Betrieb eines Atomkraftwerks klagen können. Insbesondere die Gefahr, die von einem Flugzeugabsturz ausgeht, gilt nach Ansicht des Gerichts nicht als hinzunehmendes Restrisiko. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg im Juni dieses Jahres.

Greenpeace hat berechnet, dass im Falle eines schweren Unfalls in Krümmel das Hamburger Stadtgebiet innerhalb von drei Stunden vollständig evakuiert werden müsste. Auch Teile der Bevölkerung von Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern wären unmittelbar gefährdet. Der Betreiber Vattenfall möchte Krümmel ab 2011 wieder am Netz betreiben. Aufgrund der Laufzeitverlängerung soll Krümmel dann noch mehr als 20 Jahre laufen.

Gefährdung deutscher Atomkraftwerke durch den Absturz von Verkehrsflugzeugen

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