Die Vertreter der EU enthielten sich ihrer Stimme und ermöglichten so die Rücknahme des Handelsverbots. Das gelagerte Elfenbein stammt von Tieren, die eines natürlichen Todes gestorben sind oder von staatlichen Wildhütern erschossen werden mussten. Der Verkauf darf erst 2004 beginnen. Bis dahin werden die Lagerbestände von CITES-Mitarbeitern registriert. Der Verkaufserlös soll in Schutzmaßnahmen für Elefanten fließen.
Umweltschutzorganisationen kritisieren die Entscheidung und bemängeln fehlende Sicherheitskriterien für den Verkauf. Sie befürchten, dass Elefanten wieder illegal getötet werden. Durch die Lockerung des Handelsverbots können neue Absatzmöglichkeiten für gewildertes Elfenbein entstehen. Die CITES-Konferenz verhängte das absolute Handelsverbot 1989, nachdem die afrikanischen Elefantenbestände durch Wilderei vom Aussterben bedroht waren. (abu)