Spendenbescheinigung
Ihre finanzielle Unterstützung ist steuerlich absetzbar. Für Spenden unter 200,- Euro erkennt das Finanzamt Ihren Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg in Kombination mit Ihrem Kontoauszug an. In allen anderen Fällen erhalten Sie von uns unaufgefordert im Februar des Folgejahres eine Spendenbescheinigung. Wenn Sie eine bestimmte Spendenbescheinigung brauchen oder sie verlegt haben, bzw. Sie den jetzigen Versand Ihrer Spendenbescheinigung ändern möchten, sind Sie hier richtig. Wenn Sie Fördermitglied in einem unserer weltweiten Büros sind, zum Beispiel Österreich oder Schweiz, finden Sie eine Übersicht hier.