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Note on Paper in the Greenpeace Germany Office in Hamburg
© Christian Bartsch / Greenpeace

Häufige Fragen zur Testamentsspende

Beim Aufsetzen eines Testaments können viele Fragen entstehen. Wir haben die häufigsten hier für Sie zusammengestellt. Weiterführende Fragen beantwortet das Testamente-Team auch gerne persönlich.

Fragen und Antworten zum letzten Willen

Warum ist ein Testament sinnvoll?

Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Nicht immer ist man damit in allen Punkten einverstanden. Ein Testament bietet die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge außer Kraft zu setzen, Ihre eigenen Ideale und Werte weiterzugeben und einen gemeinnützigen Zweck wie den Umweltschutz einzusetzen. Ohne Testament und ohne Verwandte oder Ehepartner fließt Ihr Erbe an das Bundesland, in dem Sie zuletzt gewohnt haben.

Welche Möglichkeiten gibt es, Greenpeace im Testament zu bedenken?

Sie können Greenpeace als Alleinerbin, mit anderen gemeinsam als Miterben oder mit einem sogenannten Vermächtnis bedenken.

Was ist der Unterschied zwischen Erb:in und Vermächtnisnehmer:in bzw. Vererben und Vermachen?

Der Erbe oder die Erbin übernimmt die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person. Er oder sie tritt somit in die rechtlichen und wirtschaftlichen Fußstapfen der Verstorbenen, mit allen Rechten und Pflichten, beispielsweise die Abwicklung des Nachlasses.

Mit einem Vermächtnis wenden Sie jemandem einen einzelnen Vermögenswert aus dem Nachlass zu, zum Beispiel einen Geldbetrag, ein Schmuckstück oder eine andere wertvolle Erinnerung. Für die Erfüllung des Vermächtnisses ist die Erbin oder der Erbe zuständig.

Wie setzt Greenpeace meine Testamentsspende ein?

Testamentarische Zuwendungen unterstützen direkt unsere aktuelle Umweltschutzarbeit. Und wir können sie – anders als Spenden zu Lebzeiten – bei Bedarf erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt verwenden. Damit wirken sie bis weit in die Zukunft und sichern langfristig unseren Einsatz für die Umwelt.

Ich möchte gern meine Familie und den Umweltschutz bedenken. Wie verbinde ich das?

Familie und Freunde sind den meisten Menschen am nächsten. Sie als Erbe oder Erbin einzusetzen, liegt für viele daher nahe. Wenn Sie darüber hinaus die Umwelt in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, geht das gut mit einem Vermächtnis, beispielsweise einem Geldbetrag.

Ein guter Weg kann zudem sein, bereits zu Lebzeiten mit den Ihnen Nahestehenden über Ihre Überlegungen und Wünsche zu sprechen. So lassen sich Überraschungen und Konflikte vermeiden.

Ich möchte mehrere Organisationen mitbedenken. Geht das?

Greenpeace wird öfter gemeinsam mit anderen Organisationen mit einem Vermächtnis bedacht oder als Miterbe eingesetzt. Auch in der gemeinschaftlichen Nachlassabwicklung mit anderen Organisationen haben wir jahrelange Erfahrung.

Wie beginne ich am einfachsten mit der Testamentserstellung?

Notieren Sie zunächst für sich, welche Menschen, Organisationen und welche Werte Ihnen wichtig sind. Dann überlegen Sie, welche Vermögensgegenstände oder Beträge Sie wem zukommen lassen möchten. Sodann bestimmen Sie im Testament Ihre Erbinnen oder Erben. Sie können außerdem Vermächtnisnehmer:innen bestimmen und ihnen die jeweiligen Vermächtnisse zuordnen. Hilfreich für die ersten Schritte ist auch unser Erklärvideo unten auf dieser Seite.

Um welche Angelegenheiten kümmert sich Greenpeace als Erbe?

Greenpeace kümmert sich um die Umsetzung Ihres Willens und alle weiteren Angelegenheiten, die eine Rechtsnachfolge mit sich bringt. Der respektvolle Umgang mit Zugehörigen und dem Umfeld der verstorbenen Person, die nachhaltige Verwendung des Besitzes (z.B. die weitere Verwendung von Haushaltsgegenständen oder der Verkauf einer Immobilie), sowie z. B. die letzte Steuererklärung sind für uns selbstverständlich. Zur Formulierung Ihrer Wünsche beraten wir Sie gern vorab. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Wie benenne ich Greenpeace korrekt im Testament?

Falls Sie sich entscheiden, Greenpeace in Ihr Testament aufzunehmen, achten Sie bitte darauf, die Anschrift von Greenpeace e.V. und den Eintrag im Vereinsregister aufzuführen:

 

Greenpeace e.V.

Hongkongstraße 10

20457 Hamburg

Greenpeace e.V. ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Vereinsregisternummer 9774 eingetragen.

Unterstützt mich Greenpeace beim Erstellen meines Testamentes?

Wenn Sie sich zunächst eigenständig informieren möchten, senden wir Ihnen gerne unsere kostenfreie Infobroschüre zu. Sie haben schon Vorstellungen, wie Sie Ihren letzten Willen gestalten möchten? Kommen Sie mit all Ihren Fragen oder auch nur ersten Überlegungen zur Testamentsgestaltung gerne auf uns zu. Wir können Sie beim Sortieren Ihrer Fragen im Hinblick auf Ihre persönliche Situation sowie in Bezug auf Greenpeace vertraulich unterstützen. Für eine kostenfreie juristische Erstberatung steht Ihnen danach bei Bedarf eine Fachanwältin für Erbrecht zur Seite.

Muss Greenpeace Erbschaftssteuer zahlen?

Nein, da Greenpeace als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, sind wir von der Erbschaftssteuer befreit. Somit können Sie sicher sein, dass jeder Cent Ihrer Testamentsspende dem Umweltschutz zugutekommt.

Alle Informationen auf einen Blick

Tree Planting Activity in Chiang Dao, Thailand

Erfahren Sie alles über das Grüne Testament und wie Sie damit die Arbeit von Greenpeace für eine lebenswerte Zukunft unterstützen.

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