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Sondervotum zum Kohlekommissionsbericht

Sondervotum zum Kohlekommissionsbericht

Sondervotum zum Kohlekommissionsbericht

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An zwei Stellen geht der Abschlussbericht der Kohlekommission den Umweltschutzverbänden nicht weit genug: Erst 2038 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz zu nehmen und für 2023 bis 2030 keine Zwischenziele zu definieren - das reicht für Klimaschutz im Sinne des Pariser Abkommens nicht aus. Dazu haben die Umweltschutzverbände ein Sondervotum eingereicht.