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Sicherstellung der Finanzierung von Nachsorgepflichten im Lausitzer Revier

Pflicht der Bergaufsicht zur Anordnung von Sicherheitsleistungen (Rechtsgutachten)

Rechtsgutachten Sicherheitsleistungen Lausitz

Rechtsgutachten Sicherheitsleistungen Lausitz

33 | DIN A4

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Alle Unternehmen, vor allem auch Braunkohlekonzerne, müssen nach Ende ihrer betrieblichen Tätigkeit für die Beseitigung hervorgerufener Umweltschäden und für Rekultivierungen aufkommen. Hier gilt das Verursacherprinzip: Kosten zur Vermeidung, Beseitigung und zum Ausgleich von Umweltverschmutzungen sind dem Verursacher zuzurechnen. Der hat dafür Sicherheitsleistungen zu hinterlegen.

In den Bilanzen von RWE, LEAG und MIBRAG sind zwar Rückstellungen für die Rekultivierung ausgewiesen; es handelt sich dabei aber um reine Bilanzposten in den Büchern. Niemand kann sicher sein, dass am Ende auch genügend Geld vorhanden ist, um die entstehenden Kosten in Milliardenhöhe zu stemmen.

Dieses Rechtsgutachten geht der Frage nach, welche Handlungspflichten die zuständigen Landesbehörden in Brandenburg und Sachsen gegenüber dem derzeitigen Betreiber LEAG haben.