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Novelle zur Änderung des Atomgesetzes (10.2012)

Das Bundesumweltministerium will eine Gesetzesnovelle verabschieden, laut der zukünftig Atommüll ins Ausland exportiert werden darf. 2011 haben sich die EU-Länder darauf geeinigt, wie der Bau von Endlagern erfolgen soll: Endlagerungen im Ausland sind unter Sicherheitsauflagen möglich, Vorrang hat allerdings die Lagerung im Herkunftsland.

BMU-Entwurf 14. Novelle Atomgesetz 2012

BMU-Entwurf 14. Novelle Atomgesetz 2012

39 | DIN A4

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Das die Lagerung des Atommülls im Herrstellungsland Priorität hat, geht dem Gesetzesentwurf allerdings nicht eindeutig hervor. Obwohl das bislang der politische Konsens in Deutschland war, sich zur nationalen Verantwortung bei der Endlagerung von hochradioaktivem Atommüll zu bekennen. Mit dem Gesetzesentwurf wird dieser Konsens ohne Weiteres gebrochen.