Analyse zeigt: Länderaustiegsregelung nicht rechtsverbindlich
Greenpeace veröffentlicht Gesetzentwurf für CO2-Speicherung
Der neue Gesetzentwurf von Minister Röttgen ist ein fauler Kompromiss, der den Bürgern in Schleswig-Holstein und Niedersachsen nicht hilft, CO2-Endlagerung vor ihrer Haustür zu verhindern. Gleichzeitig werden die Menschen in Brandenburg zu Versuchskaninchen gemacht.
erklärt Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid. Der Gesetzentwurf macht dort den Weg für die erste Anlage zur CO2-Verpressung frei. In Beeskow und Neutrebbin plant Vattenfall, CO2 aus einer Versuchsanlage in Jänschwalde zu verpressen. Die Methode Röttgen heißt: Erst vollendete Tatsachen schaffen und dann mit viel öffentlichem Getöse mit den Bürgern in einen Scheindialog treten. Das ist unglaubwürdig und durchschaubar.
In dem 90-seitigen Gesetzentwurf sind einzelne Passagen, die einen Länderausstieg regeln, rot markiert. Darin heißt es in Paragraf 2 Absatz 5: Die Länder können durch Landesgesetz die Gebiete bestimmen, in denen die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung zulässig ist.
Für die Verabschiedung eines entsprechenden Landesgesetzes, das die CO2-Endlagerung untersagt, bleibt den Ländern drei Jahre Zeit. Die Formulierungen im Gesetzentwurf schließen damit keineswegs eine CO2-Endlagerung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus. Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und David McAllister (CDU) lösen damit ihren Bürgern gegebene Versprechungen nicht ein.
Ein Kohleausstiegsgesetz muss den Ausstieg aus der Kohleverstromung regeln
Greenpeace fordert Umweltminister Röttgen auf, statt eines Gesetzes zur CO2-Endlagerung den Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung in einem Kohleausstiegsgesetz vorzuschreiben. Hierin muss ein exakter Zeitplan für einen Ausstieg aus der klimaschädlichen Kohleverstromung bis 2040 enthalten sein.
Greenpeace hält die Risiken der CCS-Technik für unkalkulierbar. So ist die Haftung der Industrie bei möglichen Leckagen derzeit auf 30 Jahre beschränkt. Die Langzeitsicherheit über 10.000 Jahre ist nicht gewährleistet. Zudem muss eine unabhängige Stelle für die Umsetzung des Gesetzes zuständig sein. Bislang soll dies die Bundesanstalt für Geowissenschaften übernehmen. Die als industrienah geltende Behörde hatte Informationen zu möglichen CO2-Endlagern unter Verschluss gehalten. Greenpeace hatte die Daten der Bundesanstalt am vergangenen Sonntag veröffentlicht.