Klage gegen Rahmenbetriebsplan für niedersächsischen Salzstock eingereicht
Greenpeace: Endlagerbau in Gorleben ist rechtswidrig
Mit Tricksereien will die Bundesregierung den Salzstock in Gorleben nach heute nicht mehr gültigem Recht als Endlager ausbauen. Die Öffentlichkeit soll draußen bleiben bis alles fertig ist
, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Das ist juristisch unzulässig und dagegen klagen wir.
Keine Erkundung - In Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut
Der strittige Rahmenbetriebsplan wurde im Jahr 1982 nach damaligem Bergrecht erstellt. In diesem wurde die Erkundung des gesamten Salzstocks als Endlager für hochradioaktiven Atommüll genehmigt. Das Bundesumweltministerium will jetzt jedoch nur noch den nordöstlichen Teil des Salzstocks untersuchen, da der Rest geologisch ungeeignet ist oder die Salzrechte fehlen. Das ist hochgradig sicherheitsrelevant
, so Asta von Oppen von der Rechtshilfe Gorleben. Wer nur einzelne Abschnitte des Salzstocks untersucht und dabei vor geologischen Mängeln die Augen verschließt, kann nicht sagen, Gorleben sei sicher.
Nach Ansicht der Kläger muss das Bundesumweltministerium dafür einen neuen Rahmenbetriebsplan beantragen.
Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz hatte 1993 in einer schriftlichen Stellungnahme festgestellt: Die Beschränkung der Erkundung auf den nordöstlichen Teil des Salzstocks wäre ein neues Vorhaben, für das neue Betriebsplanverfahren durchgeführt werden müssten.
Ein neuer Antrag müsste jedoch dem seit 1990 geltenden Bergrecht folgen und würde eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfordern. Genau das will die Bundesregierung umgehen, um schnell und ohne großes Aufsehen Tatsachen zu schaffen
, so von Oppen.
Nach Auffassung von Greenpeace, der Rechtshilfe Gorleben und den Anwohnern müssten die Arbeiten in Gorleben darüber hinaus nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 91 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.
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