Nicht mit uns! Halbherziger Klimaschutz vor dem Bundesverfassungsgericht
KLIMASCHUTZGESETZ VIEL ZU SCHWACH
Das deutsche Klimaschutzgesetz ignoriert, dass der Ausstoß von Treibhausgasen so schnell wie möglich sinken muss, wenn der Temperaturanstieg auf 1,5 Grad begrenzt werden soll, wie im Jahr 2015 völkerrechtlich verbindlich in Paris vereinbart.
„Mit diesem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz kommt der Staat seiner Schutzpflicht für meine Mandantinnen und Mandanten nicht ausreichend nach“, argumentiert Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. „Sie werden in ihrem Leben dramatische Einschränkungen durch die Klimakrise erfahren. Der Gang zum Verfassungsgericht nach Karlsruhe ist deshalb die logische Konsequenz aus dem Klimaklage-Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.“
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