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Der Erkundungsbereich im Salzstock Gorleben 01/21/2011
Thomas Breuer / Greenpeace

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

Wir fordern das Gericht auf, die Arbeiten schnellstmöglich zu stoppen, erklärt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Der angebliche Bürgerdialog des Bundesumweltministers ist ein trojanisches Pferd. Er soll lediglich den Ausbau des Endlagers begleiten. Währenddessen schaffen die Baumaschinen jeden Tag Fakten. Nun sind die Gerichte am Zug, die verheerende Endlagerpolitik Röttgens zu stoppen.

Seit dem 1. Oktober 2010 lässt Bundesumweltminister Norbert Röttgen die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben nach altem Bergrecht weiterführen. Durch eine schlichte Verlängerung des Rahmenbetriebsplans aus dem Jahr 1982 umgeht er die seit 1990 im Bergrecht vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben.

Neue Voraussetzungen, alter Plan

Der ursprüngliche Rahmenbetriebsplan wurde am 14. April 1982 beantragt, am 9. September 1983 erstmals genehmigt und mehrmals verlängert. Ihn jetzt nochmals zu verlängern, ist nach Ansicht der Kläger rechtswidrig: Seit 1982 haben sich sämtliche Voraussetzungen wie Art und Menge der Abfälle, Erkundungsumfang und Sicherheitsanforderungen geändert.

Außerdem müssten die Arbeiten nicht nur dem aktuellen Bergrecht, sondern auch dem wesentlich strengeren Atomrecht genügen. Denn in Gorleben wird bereits ein Endlager gebaut: Schächte, Strecken und Betriebsräume entsprechen den Industrienormen für ein Endlager. Sowohl die Lagerung von heute 102 Castorbehältern genau über dem Salzstock als auch die Untersuchung nur eines Endlagerstandortes sind nach Ansicht der Kläger juristisch als Vorfestlegung zu werten.

Auch ein Regierungsgutachten, das im September 2009 vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Auftrag gegeben wurde und im März 2010 vorlag, kam zu dem Schluss, dass eine erneute Verlängerung unzulässig sei.

Bundesumweltminister Röttgen ignoriert geltendes Recht

Das Verwaltungsgericht Lüneburg untersagte im Oktober zunächst den Weiterbau im Salzstock, nachdem unter anderem der Grundbesitzer Graf von Bernstorff unterstützt von Greenpeace und der Rechtshilfegruppe Gorleben Klage eingereicht hatte. Am 9. November 2010, unmittelbar nach den Castor-Protesten, genehmigte das niedersächsische Umweltministerium den vom BfS beantragten Sofortvollzug. Seitdem darf trotz der anhängigen Klagen im Salzstock wieder gebaut werden.

Wir fordern das Gericht auf, unsere Argumente zu würdigen, sagt Asta von Oppen von der Rechtshilfegruppe Gorleben. Es kann nicht sein, dass ein Bundesminister sich nach Gutdünken über seit 1990 geltendes Recht hinwegsetzt.

Auf Slideshare finden Sie eine Präsentation zur Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg.

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