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Harald Sippel & FAU

Interview zum EU-Mercosur Handelsabkommen

Greenpeace und Misereor veröffentlichen ein Rechtsgutachten zum geplanten Handelsabkommen. Es belegt die Mängel und sieht Neuverhandlungen als einzigen Ausweg.

Das Ringen um das Handelsabkommen zwischen der EU und den vier südamerikanischen Mercosur-Ländern geht in die nächste Runde. Letzte Woche noch hatte der Vizepräsident der EU-Kommission Valdis Dombrovskis seine Absicht bekräftigt, das Handelsabkommen durch eine Zusatzvereinbarung mit Brasilien zum Umweltschutz zu retten. Unmittelbar zuvor hatte der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro die Staatsausgaben zum Umweltschutz um fast ein Viertel gekürzt.  

Greenpeace und das Hilfswerk Misereor beauftragten zwei renommierte Jurist:innen, Dr. Rhea Hoffmann und Prof. Dr. Markus Krajewski, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens. Das heute veröffentlichte Gutachten belegt, dass nur Neuverhandlungen den Schutz von Mensch und Natur gewährleisten können. Eine Zusatzvereinbarung könnte die aktuellen Mängel nicht beheben. Wir haben mit den Autor:innen gesprochen:  

Greenpeace: Frau Hoffmann und Herr Krajewski, Sie haben im Auftrag von Greenpeace und Misereor ein Rechtsgutachten über das EU-Mercosur Handelsabkommen angefertigt. Was haben Sie dabei untersucht?

Rhea Hoffmann und Markus Krajewski: Gegenstand unseres Rechtsgutachtens ist das Nachhaltigkeitskapitel im geplanten Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mercosur. Wir haben die Bestimmungen zu Arbeitsrechten, Menschenrechten, Umweltstandards und Klimaschutz analysiert und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt, um deren Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit in dem Abkommen sicherzustellen. Dabei ging es auch um die Frage, mit welchen rechtlichen Instrumenten diese Verbesserungen umzusetzen wären und welche Implikationen eine mögliche getrennte Abstimmung über den Handelsteil ohne die Teile zur Kooperation und zum politischen Dialog auf die Nachhaltigkeitsbestimmungen hätte.

Wenn Sie mit einem Satz Ihre wichtigste Erkenntnis formulieren müssten, wie würde der Satz lauten?

Das EU-Mercosur Assoziierungsabkommen weist erhebliche Defizite im Bereich nachhaltiger Entwicklung auf, die sich nicht durch Zusatzvereinbarungen beheben lassen, sondern echter Neuverhandlungen bedürfen.

Die EU versucht das umstrittene Abkommen zu retten, indem sie ihm eine zusätzliche Vereinbarung beifügt. Was könnte diese Zusatzvereinbarung aus juristischer Sicht überhaupt bewirken?

Leider nicht das, was sie erreichen müsste. Dazu bedarf es Neuverhandlungen. Das Problem ist, dass Zusatzvereinbarungen (so wie von der EU gedacht) nicht in ausreichendem Umfang sowohl die Ebene effektiver Verpflichtungen als auch die Ebene der Durchsetzung dieser Verpflichtungen beträfen. Anders formuliert: Wenn die Vertragsparteien ein effektives Nachhaltigkeitskapitel wünschen, das verbindliche und durchsetzbare Standards enthält, dann könnten sie das Kapitel auch neu verhandeln.

Welche Konsequenzen müssten die Verantwortlichen in der EU Ihrer Meinung daraus ziehen?

Nachhaltigkeitskapitel in Handelsabkommen der EU müssen einer verbindlichen Streitbeilegung unterworfen sein, so wie es die Handelsbestimmungen der Abkommen auch sind. Aber auch die anderen Kapitel des Abkommens müssen eine Nachhaltigkeit unterstützen. Fragen nachhaltiger Entwicklung dürfen nicht zu politischen Fragen zweiter Klasse erklärt werden.

Außerdem gibt es wohl Überlegungen der EU-Kommission, das Handelsabkommen aus dem Assoziierungsabkommen herauszulösen, also ein sogenannten “Splitting” durchzuführen. Was heißt das?

Das  „Splitting“ betrifft die Frage, ob der handelspolitische Teil des Mercosur-EU-Abkommens vom politischen Teil des Abkommens abgetrennt werden soll, um eine Ratifizierung nur durch den Rat der EU zu ermöglichen.  Die Mitgliedstaaten wären in dem Fall nicht an der Abstimmung beteiligt.  Diese Option ist rechtlich möglich, da der handelspolitische Teil des Abkommens in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen würde und der politische Teil des Abkommens in die geteilte Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der EU.

Was würde das Splitting für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt bedeuten?

Aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung besteht das Problem, dass das Nachhaltigkeitskapitel keine Verweise auf die Menschenrechte enthält. Ferner ist auch die sogenannte Klausel über die wesentlichen Bestandteile, die eine Aussetzung des Handelsabkommens im Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen ermöglichen würde, nicht im Handelsteil enthalten. Wenn das Abkommen also in diesem Sinne aufgeteilt würde, hätte es eine noch negativere Auswirkung auf die nachhaltige Entwicklung. Abgesehen von den rechtlichen Fragen würde eine Aufteilung des Abkommens auch den Teil der politischen Zusammenarbeit schwächen, der erst viel später oder nie ratifiziert würde.

Sie beschäftigen sich mit Menschenrechten und internationalem Handel. Was ist Ihre persönliche Vision für einen Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit in Handelsfragen?

Fragen nachhaltiger Entwicklung und des Handels müssen zusammengedacht werden, statt gegeneinander ausgespielt zu werden. Das Zusammenspiel zwischen beiden Fragen ist überaus komplex und je nach Handelspartnern mit unterschiedlichen Problemen belastet. Dabei ist es von übergeordneter Bedeutung nicht nur Nachhaltigkeitsfragen in separaten Kapitel in einem Handelsabkommen niederzulegen, sondern das ganze Abkommen nachhaltig zu gestalten. Schematische Einheitslösungen sind daher nicht das Mittel der Wahl. Vielmehr bedarf es einer interdisziplinären Zusammenarbeit in der Wissenschaft, etwa zwischen Rechtswissenschaften, Geowissenschaften, Ökonomie und Umweltwissenschaften als auch intensive Vorbereitungen auf Seiten der Verhandlungsführer, die diese Diversität der Aspekte abbilden müssen.

 

Zum Rechtsgutachten.

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