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Greenpeace Aktivisten errichten vor dem Patentamt ein 6 m grosses Puzzle mit der Darstellung der menschlichen Proportionen von Leonardo da Vinci.
Christian Lehsten/argum/Greenpeace

Aufgaben - Aufbau - Arbeitsweisen

Archiviert | Inhalt wird nicht mehr aktualisiert

1973 unterzeichneten dreizehn Staaten in München das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente. Ziel war es, ein einheitliches Patentsystem aufzubauen, um den Patentschutz in Europa einfacher und billiger zu gestalten. Vier Jahre später entsteht das Europäische Patentamt (EPA) in München. Als ausführendes Organ der Europäischen Patentorganisation ist es seine Aufgabe, europaweit gültige Patente zu erteilen. Mittlerweile sind 19 Staaten Mitglied der Europäischen Patentorganisation, neben den Staaten der Europäischen Union auch die Schweiz, Liechtenstein, Monaco und Zypern. Der Beitritt von acht mittel- und osteuropäischen Staaten ist für 2002 geplant. Das EPA untersteht nicht der Europäischen Union (EU).

Die Instanzen des EPA

Der Präsident steht den fünf Generaldirektionen des EPA vor (für Recherche und Dokumentation, Prüfung/Einspruch, Beschwerde, Verwaltung, und Recht/Internationale Angelegenheiten). Er hat Weisungsrecht gegenüber der Einspruchs- und Prüfungsabteilung und veranlasst Beschlüsse des Verwaltungsrates.

Der Verwaltungsrat der 19 Mitgliedsstaaten übt die politische Kontrolle über das EPA aus. Über diesen Verwaltungsrat sollte auch die grundsätzliche Ausrichtung der Rechtssprechung des Amtes kontrolliert werden.

Die Vertragsstaatenkonferenz - nur diese Instanz ist berechtigt, Änderungen am Text des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vorzunehmen. Da alle Parlamente der Mitgliedsländer die Änderungen bestätigen müssen, lassen sich Änderungen des EPÜ letztlich nur in Einstimmigkeit durchsetzen.

Einspruchmöglichkeiten: Theorie

Gegen die Entscheidungen der Eingangsstelle und der Prüfungsabteilungen kann Beschwerde eingelegt werden. Ohne Einsprüche von Außen kann das Amt seine Entscheidungen nicht rückgängig machen. Innerhalb von neun Monaten nach Erteilung des Patents können Dritte Einspruch erheben. Zunächst entscheidet die Einspruchsabteilung. Die nächst höheren Instanzen sind die Technische Beschwerdekammer und als letzte Instanz die Große Beschwerdekammer des EPA. Sie können nicht direkt angerufen werden. Die Technische Beschwerdekammer entscheidet in der Regel, ob der Großen Beschwerdekammer ein Fall zur Entscheidung vorgelegt wird oder nicht. Die Mitglieder der Beschwerdekammern des EPA sollen als unabhängige Gerichte handeln. Sie sind aber bis auf wenige Ausnahmen nur mit Mitarbeitern des Amtes besetzt.

Einspruchmöglichkeiten: Praxis

Einsprüche, die am Europäischen Patentamt eingereicht werden, werden zum Teil jahrelang verschleppt: 1993 wurden 17 Einsprüche gegen das erste Patent auf Säugetiere, die so genannte Krebsmaus eingereicht. 1995 wurde eine erste Verhandlung ohne Ergebnis abgebrochen, 2001 die Einsprüche endgültig abgelehnt.

Finanzierung des EPA

Das EPA finanziert sich selbst. Ebenso autonom wie die rechtliche ist auch die finanzielle Lage des EPA. Das Amt finanziert sich ausschließlich über die Einkünfte aus Verfahrens- und Jahresgebühren für erteilte Patente. Laut EPA-Jahresbericht 1999, betrugen die Einkünfte in dem Jahr 1,3 Milliarden DM, die Gewinne wurden mit 250 Millionen DM angegeben. Die Kosten für eine Patenterteilung betragen durchschnittlich DM 60.000, das Amt erhält davon etwa DM 10.000 pro Patent. EPA und Industrie verfolgen somit gemeinsame Interessen. Je mehr Patente erteilt werden, desto höher sind die Einkünfte der Behörde.

Was ist ein Patent?

Das Patent ist ein Rechtstitel, der dem Patentinhaber das ausschließliche Recht verleiht, die patentierte Erfindung auf einem bestimmten räumlichen Gebiet für eine befristete Zeit zu benutzen, indem er andere u.a. von der Herstellung, dem Verkauf oder dem Gebrauch dieser Erfindung ohne seine Zustimmung ausschließen kann. (Website des EPA). Ein europäisches Patent entfaltet in den benannten Vertragsstaaten dieselbe rechtliche Wirkung wie ein in diesem Staat erteiltes nationales Patent. Der Patentschutz hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Aus den Daten des EPA-Jahresberichts geht hervor, dass 1999 rund 35.000 Patente im EPA erteilt wurden. 50 Prozent der Anmeldungen kamen aus den EPÜ-Staaten, 8 Prozent aus USA, 16 Prozent aus Japan.

Umstrittene Patente

Inzwischen (Stand 2002) wurden am EPA in München über 15.000 Patentanmeldungen im Bereich Gentechnologie angemeldet. Davon sind einige besonders umstritten:

  • Über 2000 Patente sind am EPA auf menschliche Gene angemeldet, etwa 300 bereits 1998 erteilt.
  • Von etwa 600 Anmeldungen auf Tiere wurden bereits etwa ein Dutzend Patente bewilligt.
  • Auf Pflanzen beziehen sich über 1500 europäische Patentanmeldungen. Davon wurden über 100 erteilt. (Angaben: GRUR Int. 1999, Heft 8-9, Seite 713 sowie eigene Recherchen)
  • Nach Recherchen von Greenpeace kommen derzeit jeden Monat etwa 40 weitere Anträge auf Pflanzen und Tiere hinzu.

 

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