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Weitverbreitete Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs, Bluthochdruck, Asthma, Allergien, Depressionen, Migräne, Parkinson und Osteoporose sollen mit dem patentierten Gen in Zusammenhang stehen. Folgerichtig erstreckt sich der Patentschutz auch auf die Verwendung des Gens in der medizinischen Forschung. HGS besitzt nun für Europa Monopolrechte im Zusammenhang mit diesen Krankheiten.

Während der Bundestag über eine Lösung für Gen-Patente streitet, schafft das Europäische Patentamt weiter Fakten, kritisiert Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace. Dieses Patent zeigt deutlich, wie verhängnisvoll umfassende Gen-Patente sind.

Nach Ansicht von Greenpeace könnten einzelne technische Anwendungen - tatsächliche wissenschaftliche Erfindungen - durchaus patentierbar sein. Wir fordern mindestens eine Lösung wie in Frankreich - dort hat der Gesetzgeber ausdrücklich klargestellt, dass ein Patentinhaber niemanden daran hindern kann, ein patentiertes Gen bei der Behandlung anderer Krankheiten zu verwenden, so Then.

Unsere Recherchen haben ergeben, dass das EPA allein in diesem Jahr 116 Patente auf menschliche Gene erteilt hat. Dabei beruft sich die Behörde gern auf die EU-Patentrichtlinie. Genau die soll am Freitag im Bundestag in deutsches Recht umgesetzt werden.

Rot-grüner Gesetzesvorschlag ungenügend

Die bisherigen Vorschläge von Rot-Grün lösen das Problem nicht wirklich, erklärt Then. Dieses Patent hätte auch nach dem jüngsten Gesetzesvorschlag erteilt werden können und würde in seiner Reichweite nicht wirksam begrenzt. Greenpeace fordert, Patente auf menschliche Gene zu verbieten.

Die Gesetzesvorlage von Rot-Grün sieht vor, dass Patente durch die in der Beschreibung dargelegten Ansprüche begrenzt werden sollen. Dieses Kriterium wäre im vorliegenden Fall durch die lange Auflistung der möglichen Krankheiten erfüllt. Die Folge: Die Forschung anderer Firmen oder Institute an dem Gen könnte durch das Monopol behindert werden.

Ein weiteres Problem stellt die Patentierungswut des EPA dar: Was geschieht in Deutschland mit bereits erteilten Patenten auf Leben? Können Sie von der neuen deutschen Gesetzgebung beinflusst werden? Diese Fragen werden in den vorgeschlagenen Regelungen von Rot-Grün nicht ausreichend beantwortet.

Dessenungeachtet nimmt der gesetzgeberische Prozess seinen Lauf: Am Dienstag werden die Regierungsfraktionen das Patentgesetz beraten und beschließen, am Mittwoch soll das Gesetz im Rechtsausschuss beraten werden. Für Freitag ist die Abstimmung im Plenum des Bundestages vorgesehen. (mir)

Am vergangen Donnerstag wurden die Vorschläge von Rot-Grün publik. Lesen Sie unsere Stellungnahme aus der letzten Woche dazu.

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