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Das Patent EP 1196153 umfasst ein technisches Verfahren, um die Erfolgsrate bei der künstlichen Befruchtung zu erhöhen, und das Sperma selbst. Es wurde auf der Grundlage der umstrittenen EU-Patentrichtlinie erteilt. Sie verbietet zwar Patente auf menschliche Keimzellen wie Sperma und Eizellen. Unklar ist aber, ob das Verbot auch für technisch behandeltes Sperma gilt.

Das Patentamt bereitet den Weg für die kommerzielle Menschenzucht. Wie in der Tierzucht ist es jetzt möglich, mit besonders optimiertem Sperma Kasse zu machen. In Europa wurden bereits menschliches Blut, menschliche Organe, Embryonen und Eizellen und über 1000 Gene des Menschen patentiert. Der menschliche Körper und seine Teile werden industriell ausgeschlachtet, kritisiert Christoph Then, Patentexperte von Greenpeace Deutschland.

Mitschuldig an der Erteilung des Patentes ist nach Ansicht von Greenpeace die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hat in der Vergangenheit mehrfach erkennen lassen, dass sie gegen derartige Patente nicht vorgehen will. Damit hat sie den Patentämtern signalisiert, dass der Gesetzgeber solche Patente durchaus tolerieren werde.

Dagegen fordert Greenpeace, dass Patente auf Lebewesen sowie auf Teile des menschlichen Körpers grundsätzlich verboten werden. Die EU-Richtlinie muss neu verhandelt werden. Sie darf nicht in deutsches Recht umgesetzt werden.

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