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Grundregeln für gutes, ethisches Fundraising

Präambel

Solidarität ist ein wesentliches Element menschlichen Zusammenlebens im Streben nach

einer besseren Zukunft. Sie ist das Fundament einer dynamischen Bürgergesellschaft, die

von der Freiheit und Eigenverantwortung des Einzelnen ausgeht.

Eine solidarische Gesellschaft verwirklicht sich vor allem dadurch, dass Personen,

Institutionen und Organisationen gemeinwohlbezogene Anliegen freiwillig unterstützen.

Dem Gemeinwohl verpflichtete Institutionen und Organisationen sehen sich als Mittler

zwischen Unterstützung Suchenden und Unterstützern sowie als Treuhänder der

berechtigten Interessen beider Seiten. Sie verpflichten sich zu ethischem Handeln.

Diese Aufgabe und die besondere Vertrauenssituation im Fundraising machen eine gute,

ethische Fundraising-Praxis unabdingbar.

Der Deutsche Fundraising Verband möchte diese Vertrauensgrundlage mit seinen

Grundregeln für ein gutes, ethisches Fundraising stärken. Dazu gehört die Einhaltung seiner

Charta der Spenderrechte.

1. Würde

Wir achten die Würde und den Schutz menschlichen Lebens als Grundlage unseres

Handelns.

2. Gesetz

Wir handeln nach den Buchstaben des geltenden Rechts.

3. Gemeinwohl

Wir stärken durch unser Vorbild und eigenes Handeln den Einsatz für Philanthropie,

Solidarität und damit für das Gemeinwohl.

4. Verpflichtung zu ethischem Handeln

Wir als gemeinwohlorientierte Organisation verpflichten uns zur Einhaltung dieser ethischen

Standards und schaffen den entsprechenden Rahmen für unsere Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter.

5. Integrität

Wir üben unsere Tätigkeit integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die

Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.

6. Transparenz

Wir verpflichten uns zu wahrhaften, zeitnahen, sachgerechten und umfassenden

Informationen über die Ziele und die Arbeit der Organisation, die verantwortlichen Personen

sowie zur Transparenz bei der Rechnungslegung. Diese muss vollständig und

nachvollziehbar sein.

Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u.a. die Werbe- und Verwaltungskosten in

getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren.

7. Fairness

Wir unterlassen mit Bezug auf Personen, Dienstleister und andere Organisationen jedes

unethische Verhalten, insbesondere in der Werbung. Als unethisch verstehen wir in erster

Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Denunziation

oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.

8. Freie Entscheidung

Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere

potentieller und bestehender Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden

unangemessenen Druck auf ihre Entscheidungen.

9. Privatsphäre

Wir respektieren die persönlichen Wünsche und Vorgaben von potenziellen und

bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern zum Schutz ihrer Privatsphäre.

10. Datenschutz

Wir legen besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

11. Mittelverwendung

Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung

und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.

12. Weiterbildung

Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und

ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Möglichkeit geben, ihre professionellen

Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern.

13. Austausch

Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer eigenen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit denen anderer Organisationen auch über den nationalen

Rahmen hinaus.

14. Vergütung

Wir sorgen für eine leistungsgerechte, nicht diskriminierende Vergütung aller entgeltlich

tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die transparente Handhabung von

Vergütungsmodellen. Eine Vergütung überwiegend prozentual ohne Begrenzung zum

Spendenerfolg und zu akquirierten Zuwendungen praktizieren wir nicht.

Dienstleister, die in unserem Namen auftreten, verpflichten wir, diese Regeln gegenüber

ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls einzuhalten.

15. Selbstbestimmung

Wir gehen keine Verpflichtungen gegenüber Unterstützerinnen und Unterstützern,

Dienstleistern oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein, die unser Handeln in

unangemessener Weise determinieren.

16. Befangenheit und Interessenkonflikte

Wir verpflichten alle für die Organisation handelnden Personen, ihre Beziehungen zu

potentiellen und bestehenden Unterstützerinnen und Unterstützern nicht für private und

satzungsfremde Zwecke auszunutzen.

17. Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung

Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu keiner Zeit von

irgendjemandem Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder

annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass sie Anderen solche Vorteile nicht versprechen

oder gewähren.

18. Ausübung

Wir verpflichten alle in unserem Namen Handelnden zur Einhaltung der Grundregeln für

ethisches Handeln des Deutschen Fundraising Verbandes.

19. Wirksamkeit gegenüber Dritten

Wir machen diese Grundregeln auch für die in unserem Namen Handelnden verbindlich.

20. Schiedskommission

Wenn wir das Verhalten eines Mitglieds des Deutschen Fundraising Verbandes als Verstoß

gegen diese Grundregeln gerügt wissen möchten, können wir uns an die

Schiedskommission wenden, die der Verband auf Basis seiner Schiedsordnung zu diesem

Zweck eingerichtet hat.

Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26.4. 2013 in Berlin