Satzung und Verhaltenskodex des Greenpeace e.V.

500 Greenpeace Aktivisten aus 20 Laendern bilden ein Regenbogen-Peacezeichen im Schatten des Eifelturms, um den Opfern von Terrorismus zu gedenken. Vor 20 Jahren wurde das...

Die Greenpeace-Satzung

Die Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder des Greenpeace e.V. hat am 19. November 2011 eine Änderung der Satzung in den §§ 4, 6 und 10 beschlossen. Am 31. Januar 2012 wurde diese Änderung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter der Nummer 9774 eingetragen und ist damit rechtsgültig. Wichtig: Auch Fördermitglieder können zehn der 40 stimmberechtigten Mitglieder im Verein mitwählen oder sich selbst zur Wahl stellen. Voraussetzung ist, dass sie sich als Ehrenamtliche in einer der deutschlandweiten Greenpeace-Gruppen engagieren. Informationen dazu finden Sie unter Mitmachen. Weitere Fragen beantwortet das Greenpeace-Netzwerk unter der Telefonnummer 040-30618-273.

Satzung des Greenpeace e.V.

Der Greenpeace-Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex ist der übergeordnete Rahmen für das Governance- und Compliance-System einer Organisation. Er ist eine Selbstverpflichtung, bestimmten Verhaltensmustern zu folgen oder diese zu unterlassen und dafür Sorge zu tragen, dass sich niemand durch die Umgehung dieser Muster einen Vorteil verschafft (Wikipedia). Ergänzend zum Verhaltenskodex können einzelne Handlungsanweisungen in Form von Richtlinien und Anweisungen aufgestellt werden.

Der Greenpeace Verhaltenskodex wurde anhand von Beispielen aus der Praxis sowie mit Beratung von Transparency International entwickelt und mit dem Betriebsrat abgestimmt. Er enthält zehn Kapitel inklusive einer Schlussbestimmung, in der wir einen Ethikbeauftragten benennen und das sogenannte Hinweisgebersystem (Whistleblowing) einführen.

Verhaltenskodex des Greenpeace e.V.
Greenpeace Germany Code of Conduct (engl.)

 

 

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