
Der G8-Gipfel in Heiligendamm im Juni 2007 hat nicht nur als politisches Großereignis von sich reden gemacht. Er erregte auch Aufsehen, weil mehreren Journalisten im Vorfeld die Akkreditierung verweigert wurde.
So erging es auch Bente Stachowske, damals noch Studentin, die nebenbei als freie Fotojournalistin arbeitete. Das Bundespresseamt lehnte ihre Akkreditierung wegen Sicherheitsbedenken ab: Die junge Frau war in früheren Jahren als Fotografin bei Greenpeace-Aktionen dabei. Es hatte Ermittlungen wegen Hausfriedensbruchs im April 2004 und im November 2006 gegeben.
Bente Stachowske ging gegen die Ablehnung der Akkreditierung vor Gericht und bekam nun recht. Das OVG bestätigte ihr Grundrecht auf Pressefreiheit und damit ihren Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Pressevertretern. Sie sei auch lediglich im Zusammenhang mit Greenpeace-Aktionen aufgefallen, nicht aber als Einzelperson bei Presseveranstaltungen. Zudem seien die Vorfälle, die den Ermittlungen zugrundelagen, nicht unbestritten gewesen. Sie hätten daher nicht ungeprüft zur Ablehnung führen dürfen.