Aufsichtsrat

Gemäß Satzung des Greenpeace e.V. hat der Aufsichtsrat folgende Aufgaben:

§ 10 Aufsichtsrat

  1. Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Personen. Er ist ehrenamtlich tätig. Er wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in.
  2. Der Aufsichtsrat ist die gewählte Vertretung der Mitglieder. Er ist für die Angelegenheiten zuständig, die ihm von der Satzung oder der Versammlung der stimmberechtigten Mitglieder zugewiesen werden. Er bestellt die Geschäftsführung und ruft sie ab, er berät und kontrolliert sie (auf Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit) und entlastet sie.

Dem Aufsichtsrat von Greenpeace gehören an:
Dr. Camilla Bausch (Sprecherin), Berlin
Dr. Susanne Rohs, Nordrhein-Westfalen
Dr. Claudia Hanfland, Bremerhaven
Georg Schweisfurth, Bayern
Dr. Helmut Grimm, Schleswig-Holstein
Michael Hammer, London
Tobias Ott, Tübingen.

Anfragen können über die Greenpeace-Geschäftsführung an den Aufsichtsrat gerichtet werden.

 

 


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