Die Welthandelsorganisation (WTO - World Trade Organization) ist seit Jahresbeginn 1995 aktiv. Sie ging aus dem Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen GATT hervor, das sich auf traditionelle internationale Handelsangelegenheiten beschränkte: den Abbau von Zöllen, die Erleichterung des Warenhandels und die Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Waren.
Die letzte Verhandlungsrunde des GATT (die so genannte Uruguay-Runde) endete 1993 und beschloss, die WTO ins Leben zu rufen. Die Gründung der WTO läutete eine neues Zeitalter der Weltwirtschaft ein, was auch vor dem Hintergrund des Zusammenbruchs des kommunistischen Wirtschaftssystems zu sehen ist. Mit der WTO sollte in der ganzen Welt ein einheitliches Wirtschafts- und Wertesystem geschaffen werden, das sich dem Freihandel und der Liberalisierung verschreibt.
Die WTO dehnte im Vergleich zum GATT ihre Kompetenz erheblich aus und machte sich zum Anwalt der transnationalen Konzerne. Die WTO regelte in deren Sinne nicht nur den Warenhandel, sondern auch den Handel mit Dienstleistungen (z.B. das Bankwesen) sowie handelsrelevante Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (z.B. Patente). War das alte GATT nur ein Handelsvertrag, entwickelte sich die WTO - fast unbemerkt von der Öffentlichkeit - zu einer mächtigen Handelsbehörde, die mit Sanktionsmaßnahmen ausgestattet ist. Heute hat die WTO 144 Mitglieder. Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 traten China und Taiwan der Organisation bei; die Aufnahme Russlands und knapp 30 weiterer Länder ist im Gespräch.
Die WTO ist mit weitreichenden Machtbefugnissen ausgestattet. Was die WTO so mächtig macht, ist ihr Schiedsgericht für Handelskonflikte. Dessen Urteile können nationale Regelungen außer Kraft setzen. In der ersten Instanz entscheiden drei Richter (Handels- und Rechtsexperten) in einem so genannten Panel. Wenn eine der Streitparteien das Urteil nicht akzeptiert, kann sie Berufung einlegen. Doch die zweite und letzte Instanz klärt nur noch verfahrensrechtliche Fragen, ohne eine erneute Beweisaufnahme. Setzt die unterlegene Streitpartei das Urteil der WTO nicht um, kann die WTO finanzielle Sanktionen in empfindlicher Höhe verhängen. Presse und Öffentlichkeit sind von den Sitzungen der WTO-Streitschlichter ausgeschlossen.
Die WTO verpflichtet sich in ihrer Präambel dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung
. Dies bekräftigte auch die letzte Ministerkonferenz der WTO, die im November 2001 in Doha/Katar tagte und eine neue Handelsrunde beschloss, mit ihrer Erklärung von Doha. Zu dieser neuen Runde, die zum 1. Januar 2005 abgeschlossen sein soll, gehört auch das konfliktträchtige Thema Handel und Umwelt. Aber auch bei dem in Doha beschlossenen Verhandlungsmandat bleibt es bei der Leitlinie, dass der Welthandel durch die Umweltbelange nicht beeinträchtigt werden darf.
Im Zweifel lautet die Entscheidung der obersten Handelshüter also: Für den Handel, gegen die Umwelt. WTO-Regeln können sogar handelsrelevante, internationale Umweltabkommen, wie das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die Basler Giftmüllkonvention, außer Kraft setzen. Wichtige Forderungen von Umweltschützern verhallten auch in Doha ungehört.
Greenpeace fordert angesichts der Fehlentwicklungen auf Kosten der Umwelt, dass die WTO unter der Regie der Vereinten Nationen reformiert und demokratisiert wird. Multilaterale Umweltabkommen müssen Vorrang vor WTO-Bestimmungen haben. Kernprinzipien des Umweltschutzes (wie das Vorsorgeprinzip) müssen von den Handelsabkommen respektiert werden. Umweltfreundliche Produktionsweisen und Produkte müssen im internationalen Handel bevorzugt werden dürfen.