
Um die biologische Vielfalt davor zu schützen, sind die Länder verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu treffen. Die USA sind dem Abkommen nicht beigetreten und haben hartnäckig versucht, die Verankerung des Vorsorgeprinzips zu verhindern. Den USA und der Gentechnik-Industrie ist das Recht der Länder, die Einfuhr von genmanipulierten Organismen zu verbieten, ein Dorn im Auge.
Die biologische Sicherheit ist ein zentrales Thema der Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD). Die CBD wurde 1992 auf dem Erdgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro/Brasilien verabschiedet. Die Konvention trat 1993 in Kraft und ist inzwischen die wichtigste internationale Vereinbarung zur Erhaltung der Artenvielfalt.
Im Rahmen der CBD wurde 1995 eine Arbeitsgruppe eingerichtet (ad hoc working group) mit dem Auftrag, einen Protokoll-Entwurf zur biologischen Sicherheit zu erarbeiten. Dabei sollte insbesondere die Ausbreitung genmanipulierter Organismen und die damit verbundene Bedrohung der biologischen Vielfalt, aber auch der menschlichen Gesundheit, Berücksichtigung finden.
Nach jahrelangen Verhandlungen entstand daraus das Cartagena Protokoll zur biologischen Sicherheit, das schließlich am 29. Januar 2000 in Montreal/Kanada von 103 Ländern verabschiedet wurde.
Damit das Biosafety-Protokoll in Kraft treten kann, musste es von 50 Staaten ratifiziert werden. Diese Hürde wurde am 13. Juni 2003 überschritten, als der Inselstaat Palau das Biosafety-Protokoll ratifizierte. 90 Tage später, am 11. September 2003 wird das Biosafety-Protokoll in Kraft treten.
Die EU hat das Abkommen am 27. August 2002 ratifiziert. Die Ratifikation durch Deutschland steht für den kommenden Herbst an. Die USA sind kein Vertragsstaat des Biosafety-Protokolls und haben auch die Konvention über die Biologische Vielfalt nicht ratifiziert.
Das Biosafety-Protokoll bezieht sich ausschließlich auf lebende genmanipulierte Organismen (living modified organisms), d.h. keimfähige Materie. Dabei wurden für GMOs, die zur Freisetzung bestimmt sind (z. B. genmanipuliertes Saatgut und Pflanzen), besonders strenge Regelungen fest gelegt. Aber auch genmanipulierte Rohstoffe für Lebensmittel und Tierfutter wie z.B. Maiskörner oder Soja-Bohnen, die noch keimfähig sind, werden in dem Protokoll berücksichtigt.
Ein Schokoriegel oder Tortilla-Chips mit gen-manipulierten, aber nicht keimfähigen Zutaten fällt nicht unter das Abkommen.
Zentrales Ziel des Biosafety-Protokolls ist es, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor den möglichen Gefahren der Gentechnik zu schützen. Das Protokoll erkennt im Falle von genmanipulierten Organismen das Vorsorgeprinzip an. Das Vorsorgeprinzip wird in der Rio-Deklaration von 1992 wie folgt definiert: "Zum Schutz der Umwelt wenden die Staaten im Rahmen ihrer Möglich-keiten weitgehend den Vorsorge-grundsatz an. Drohen schwerwiegen-de oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissen-schaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnah-men zur Vermeidung von Umweltver-schlechterungen aufzuschieben".
Das Vorsorgeprinzip kommt dann zum Tragen, wenn einerseits die Möglichkeit einer ernsthaften oder irreversiblen Schädigung der Umwelt oder menschlicher Gesundheit besteht und andererseits die Wissenschaft keine eindeutige Auskunft darüber geben kann, wie groß das mögliche Ausmaß der Schäden ist, mit welcher Wahrscheinlichkeit sie auftreten oder mit welchen Maßnahmen sie begrenzt werden könnten.
Das Vorsorgeprinzip geht von der Erkenntnis aus, dass eine wissenschaftliche Gewissheit (in Form eines breiten Konsens der jeweiligen Fachwissenschaft) über das Ausmaß oder die Wahrscheinlichkeit eines Schadens häufig erst zu spät vorliegt, um noch effektiv rechtliche und umweltpolitische Maßnahmen zur Schadensabwehr ergreifen zu können.
Gerade im Falle der Gentechnik ist das Vorsorgeprinzip von großer Bedeutung. In den 90er Jahren ist die Gentechnik-Industrie angetreten, um die Vorteile ihrer genmanipulierten Produkte zu propagieren. Von Gefahren für Mensch und Umwelt wollte sie dabei nichts hören. Ihre Forschung beschränkte sich fast ausschließlich auf die wirtschaftliche Leistung der Pflanzen und vernachlässigte deren mögliche Risiken.
Inzwischen werden genmanipulierte Pflanzen in den USA, Kanada und Argentinien großflächig angebaut und in der Praxis zeigen sich die negativen Auswirkungen von Gen-Pflanzen. Auch in der Wissenschaft hat sich ein Bahn brechender Richtungswechsel vollzogen, der die Annahmen der Gentechnik in ihren Grundmauern erschüttert.
Beispiel 1: In Mexiko, dem Ursprungsland des Mais, wurden einheimische Maissorten ent-deckt, die gentechnisch verschmutzt sind. Die fremden Gene haben sich vermutlich über importierten Gen-Mais aus den USA unkontrolliert ausgebreitet. Alle weltweit angebauten Maissorten wurden ursprünglich aus mexikanischen Maissorten gezüchtet. Wird dieser Gen-Pool durch gentechnische Verschmutzung zerstört, ist unsere zukünftige Ernährung gefährdet. Denn eine genetische Vielfalt ist zur Züchtung neuer Pflanzen nötig, die dem sich ändernden Klima oder Bodenbedingungen angepasst sind.
Beispiel 2: Im Jahr 2001 entschlüsselten Wissenschaftler das menschliche Genom. Dabei stellte sich heraus, dass der Mensch nur etwa 30.000 Gene besitzt. Bisher gingen Wissenschaftler davon aus, dass mindestens 100.000 Gene für die komplexen biochemischen Abläufe beim Menschen erforderlich wären. Die Grundannahme der Gentechnik, dass ein Gen nur eine Wirkung erzeugt, ist somit falsch.
Die Wechselwirkungen der Gene untereinander und der zwischen Proteinen und Genen sind viel komplexer als bisher angenommen. Manipuliert man daher fremde Gene in einen Organismus, kann niemand vorhersagen, zu welchen Wechselwirkungen es mit anderen Genen und Proteinen kommt - der reine Blindflug.
Das Vorsorgeprinzip verhindert, dass die Natur zum Versuchslabor und die Verbraucher zu Versuchskaninchen verkommen. Dabei handelt es sich nicht um Panikmache der Gentechnik-Kritiker. Denn werden z. B. genmanipulierte Pflanzen in der Natur angebaut, breiten sie sich unkontrolliert in der freien Natur aus und sind nicht mehr rückholbar.
Während der Aushandlung des Biosafety-Protokolls waren auch Vertreter der Gentechnik-Industrie präsent. Einige Unternehmen schickten gleich mehrere Vertreter, während es für die meisten afrikanischen Länder schwierig war, überhaupt einen Delegierten zu entsenden.
Wichtigster Bündnispartner der Industrie waren die USA. Zusammen mit den Ländern Kanada, Australien, Japan, Argentinien, Russland, Neuseeland und der Schweiz versuchten sie, umweltrelevante Vereinbarungen, insbesondere das Vorsorgeprinzip, zu verhindern. Dennoch gelang es der Mehrheit der Staaten, das Vorsorgeprinzip im Protokoll zu verankern. Dieses Anliegen wurde insbesondere von den so genannten Entwicklungsländern unterstützt, die durch die Gentechnik ihre biologische Vielfalt und ihre landwirtschaftlichen Traditionen bedroht sehen.
Seit dem 13. Mai 2003 versuchen die USA, das Biosafety-Protokoll mit einer Klage vor der Welthandelsorganisation (WTO) zu unterlaufen. Die Klage richtet sich gegen ein de-facto Moratorium der EU von 1999, das die Zulassungen für den Anbau von genmanipulierten Pflanzen aus Gründen der Vorsorge verhindert.
Neben dem Vorsorgeprinzip gibt es noch folgende wichtige Punkte, die im Protokoll vereinbart wurden:
Eine der wichtigsten Fragen konnte im Rahmen des Biosafety-Protokolls noch nicht geklärt werden: Wer haftet im Falle einer ungewollten Ausbreitung von GMOs? Wer bezahlt zum Beispiel dem Bauern, der seinen Abnehmern gentechnik-freie Rohstoffe garantiert, die Einnahmeverluste, falls in seiner Ernte gentechnische Verunreinigungen nachgewiesen werden? Zu solchen Verunreinigungen kann es z.B. durch ungewollte Vermischung von genmanipuliertem mit konventionellem Saatgut kommen.
Die Vertragsstaaten des Biosafety-Protokolls werden im April 2004 in Kuala Lumpur/Malaysia tagen. Dort soll ein Prozess zur Klärung der Haftungsfragen initiiert werden. Allerdings haben die meisten Industrieländer, darunter auch die EU, bei den Verhandlungen die Haftungsfragen blockiert und wollten eine Haftungsklausel verhindern. Viele Entwicklungsländer hingegen befürworten eine internationale Haftungsregelung und wollen die Hauptverantwortung bei dem Exportland und bei den Herstellern von GMOs sehen.