
Das auch in der Richtlinie noch verankerte Verbot der Patentierung von Pflanzensorten wird vollständig außer Kraft gesetzt. Die absurde Konsequenz: Nun können doch Patente auf Pflanzensorten erteilt werden, sofern sie mehr als eine spezielle Sorte umfassen. Also beantragt jede Firma einfach Patente, die mehr als eine Sorte umfassen.
Auch bei der biologischen Vermehrung und Weiterzüchtung gibt es keine Begrenzung der Patentansprüche: Überall da, wo zum Beispiel patentgeschützte Gene vorhanden sind, greift auch der Patentschutz. Die Patente erstrecken sich gleichermaßen auf Saatgut, Kreuzungsprodukte, landwirtschaftlichen Anbau, Verwertung der Ernte als Saatgut, Lebens- und Futtermittel.
Der Landwirt ist grundsätzlich frei, Saatgut zur Wiederaussaat zurückzubehalten bzw. mit anderen Landwirten zu tauschen. Durch die Patentrichtlinie wird dieses Privileg des Landwirtevorbehalts aber faktisch umgangen. Der Landwirtevorbehalt, so wie er in der Patentrichtlinie formuliert ist, regelt nur den Sonderfall der Wiederverwendung der Ernte zur neuen Aussaat, er greift zum Beispiel nicht im Falle einer Patentierung des Anbauverfahrens.
In den USA greifen die Firmen bereits direkt nach den Rechten der Landwirte. Die Landwirte unterzeichneten Verträge mit dem Agrarmulti Monsanto, in denen sie sich verpflichteten, kein Sojasaatgut weiterzugeben oder zur Aussaat zurückzubehalten, und gewährten Monsanto zur Überprüfung der Vertragsauflagen freien Zutritt zu ihren Betrieben. 1998 leitete Monsanto die ersten Gerichtsverfahren gegen vertragsbrüchige Landwirte ein, es wurden Strafen bis zu 35.000 US-Dollar verhängt.
Zur Sicherung der Ernährungsgrundlagen besteht ein gesellschaftliches Interesse, dass der Fortschritt in der Pflanzenzüchtung nicht durch Monopole blockiert wird. Doch mit der EU-Patentrichtlinie droht eine weitreichende Blockade: Während bisher jeder Züchter das Saatgut zur Züchtung neuer Sorten frei verwenden konnte, bestimmen nun Patentinhaber über den Zugang zu den genetischen Ressourcen.
Nur in Ausnahmefällen sollen sogenannte Zwangslizenzen den Züchtern den Zugang ermöglichen. Der Patentinhaber kann zu einer Zwangslizenz verpflichtet werden, wenn der Züchter nachweist, dass die geplante Züchtung einer neuen Sorte einen bedeutenden technischen Fortschritt bringt. Außerdem müssen erhebliche wirtschaftliche Interessen eine Zwangslizenz rechtfertigen. Statt des Züchterprivilegs gibt es nun nur schwer durchsetzbare Zwangslizenzen.
In Zukunft müssten unter Umständen auch mittelständische Züchter den Gerichtsweg gegenüber den multinationalen Konzernen beschreiten, um an patentiertes Züchtungsmaterial zu gelangen. Dies zeigt, welche Schwierigkeiten hier auf die Züchter zukommen und wie schnell sich sogenannte Lizenzpyramiden (d.h. die Züchtung einer Sorte kann mehrere voneinander abhängige Patente betreffen) aufbauen können, die den züchterischen Fortschritt behindern.
Welche Folgen eine Ausweitung der Patente auf Saatgut und Lebensmittel haben wird, zeigt der Fall des Landwirts Percy Schmeiser aus Saskatchewan in Kanada, der des illegalen Gebrauchs von Gen-Saatgut der Firma Monsanto angeklagt wurde. Im April 2001 verurteilte ihn ein Gericht dazu, wegen der Verletzung von Patentrechten 19.832 kanadische Dollar an Monsanto zu zahlen. Der Skandal: Das Gericht war der Ansicht, dass es keine Rolle spiele, ob das Saatgut des Farmers ungewollt durch Pollenflug auf das Feld des Bauern gelangt war oder ob er das Monsanto-Saatgut absichtlich ausgesät hatte. Für das Gericht hatte die Durchsetzung der Patentrechte des Konzerns in jedem Fall Vorrang.

Patentansprüche auf Pflanzen reichen bis in den Lebensmittelmarkt. Agrarmultis wie Monsanto und Syngenta, aber auch Lebensmittelhersteller wie Unilever und Nestlé patentieren nicht nur Saatgut, sondern auch Kartoffelchips, Kakaobutter, Weizenmehl, Ketchup, und Kaffeebohnen. Zunehmend sollen auch konventionelle Lebensmittel patentiert werden.
In Zukunft wird der Saatgutmarkt durch die Patentierung von Pflanzen eine noch wesentlich gewichtigere Rolle als bisher spielen. Durch Aufkauf der Firmen samt ihrer Patente und strategische Patentierung wird der Markt zunehmend stärker konzentriert.
Der internationale Markt wird schon jetzt von einigen wenigen Firmen beherrscht, die vorwiegend aus der Agrochemiebranche kommen und die traditionellen Saatgutfirmen aufkauften. Gentechnologie, Kapitalisierung und Monopolisierung gehen Hand in Hand. Dabei werden die finanzstärkeren Agrochemikalien- und Lebensmittelkonzerne den Saatgutmarkt nach Belieben untereinander aufteilen.
Die Saatgutbranche wird Teil der neu entstehenden Life Industry. Die Agrarchemie hält diese Entwicklung für strategisch notwendig: Das Weltmarktvolumen für Agrarchemikalien beträgt etwa 28 Milliarden US-Dollar, das für Saatgut wird auf 30 bis 50 Milliarden Dollar geschätzt.
Die Frage der Patentierung ist über Europa hinaus von großer Bedeutung. Der Konflikt um Patente auf Leben ist auf internationaler Ebene auch ein Verteilungskrieg: Industrieländer und Länder des Südens streiten um biologische Informationen, mit denen sich künftig viel Geld machen lässt. Die Kontrolle der Saatgutmärkte in den südlichen Ländern ist wirtschaftlich interessant, weil in Indien, Asien, Afrika und Südamerika bislang noch bis zu 80 Prozent der eigenen Ernte zur Aussaat wieder verwendet werden.
Wenn es den Konzernen gelingt, diesen Anteil zu verringern, können sie ihre Profite erheblich steigern. Insbesondere China und Brasilien, aber auch Mexiko, Marokko, Indien und Pakistan, werden als wichtige Märkte für die Ausweitung des Handels mit kommerziell gehandeltem Saatgut eingeschätzt.

Das bedeutet, dass es aufgrund von Pflanzenpatenten den Bauern nicht erlaubt sein wird, das durch die Ernte gewonnene Saatgut zum Nachbau zu nutzen, was sonst übliche Praxis ist. Millionen Bauern in den Ländern der Dritten Welt sind jedoch auf die alljährliche Verwendung des eigenen Saatguts bzw. auf den Austausch von Saatgut mit anderen Bauern angewiesen. Patentierte High-Tech-Nutzpflanzen, in der kalkulierten Kombination mit dem Einsatz giftiger Chemikalien, nützen den armen Kleinbauern nichts, weil sie nicht genügend Geld haben, um teures Saatgut, Pestizide und Dünger kaufen zu können.
Wenn das Saatgut einmal durch Patente geschützt ist, wird es nur gegen Zahlung jährlicher Gebühren verfügbar sein. Patente auf Saatgut werden dazu führen, dass die Kleinbauern in den Entwicklungsländern verdrängt werden und ihre Existenzgrundlage verlieren. Auf die Hauptnahrungspflanzen Reis, Mais, Weizen, Soja und Sorghum-Getreide wurden bereits 918 Patente erteilt.
Die multinationalen Konzerne der nördlichen Hemisphäre versuchen, exklusive Rechte auf die genetischen Ressourcen und die Artenvielfalt der Dritten Welt zu erhalten. Patente sind der Schlüssel zur endgültigen Besitznahme und Kontrolle der Ressourcen und Märkte. Durch sie werden die Ursprungsländer der Kontrolle über ihre biologische Vielfalt beraubt (Biopiraterie).
Das Patentrecht legt zugunsten der Industriestaaten des Nordens fest, was Innovation ist, welche geistigen Schutzrechte anerkannt werden und wer an der Jagd auf das Grüne Gold verdienen wird. Nur was im Sinne des Patentrechts neu ist, kann patentrechtlich geschützt werden. Das traditionelle Wissen über Pflanzenzüchtung und die Nutzung von Heilpflanzen bleibt dagegen ungeschützt. Etwa 90 Prozent der Patente, die in den Ländern der Dritten Welt erteilt werden, gehören Firmen, die ihren Hauptsitz in den Industriestaaten haben.
Die zunehmende Patentierung von Lebewesen hat u.a. das Entwicklungshilfeprogramm der UN, die UNDP, scharf kritisiert: Der unerbittliche Vormarsch der Rechte auf geistiges Eigentum muss gestoppt und in Frage gestellt werden.
Besonders kritisch werden die Folgen für die Entwicklungsländer gesehen: Die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) hat daher bei der Welthandelsorganisation (WTO) in Genf ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren gefordert.
Für die Zukunft der Welternährung ist die Vielfalt der Pflanzen entscheidend. Je größer die Vielfalt, desto mehr genetische Anlagen für Resistenzen von Pflanzen bleiben erhalten. Deren Einsatz kann im Notfall verhindern, dass neue Pflanzenkrankheiten die weltweit verbreiteten Monokulturen auf dem Acker vernichten. In den Zentren der biologischen Vielfalt wie Asien und Südamerika liegen die Ursprungsregionen für die meisten unserer Nutzpflanzen. In diesen Ländern gibt es einige tausend Varianten der Pflanzen, aus denen unsere Hochleistungssorten entwickelt wurden.
Doch die agrarische Vielfalt und ihre Nutzung sind akut bedroht: Hochleistungssorten verdrängen weniger profitables Saatgut. Zudem behindern Konzerne den Zugang zu den genetischen Ressourcen immer stärker durch exklusive Nutzungsrechte wie Patente. Den Züchtern und Landwirten steht dieser Gen-Pool nur noch eingeschränkt zur Verfügung. Die Konzerne des Nordens plündern als Biopiraten die biologische Vielfalt und erklären die entdeckten Gene und das dazu gehörende Saatgut zu ihrem Eigentum.