
Für das bereits von der EU aufgegebene Moratorium hat die Entscheidung keine praktische Bedeutung mehr. Noch lässt sich nicht sagen, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für die nationalen Verbote ergeben. Gegen den Richterspruch können die beteiligten Parteien Einspruch einlegen. Unklar ist weiterhin, wann das WTO-Urteil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Es gibt drei inhatlichen Punkte, die Anlass für ernsthafte Bedenken liefern
, sagt Jürgen Knirsch, WTO-Experte von Greenpeace. Durch das Urteil ist erstmalig das WTO-Abkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pfanzenschutzrechtlicher Maßnahmen für den Fall der Gentechnik konkretisiert worden. Vorher zweifelten selbst WTO-Mitarbeiter, ob dieses Abkommen den Handel mit gentechnisch veränderten Produkten regeln könne. Die drei WTO-Richter haben es mit ihrer Interpretation jedoch jetzt für die Gentechnik geeicht. Bei zukünftigen Gentechnik-Streitfällen wird nun diese Interpretation die Richtschnur sein.
Der zweite Punkt ist, dass durch dieses Urteil vorsorgender Gesundheits- und Umweltschutz von der WTO mit Füßen getreten werde, so Knirsch. Das Vorsorgeprinzip, auf dass sich die EU im Streitfall berufen hatte, wurde außer Acht gelassen.
Die Richter haben das Protokoll über die biologische Sicherheit (Biosafety-Protkoll), die einzige globale Regelung zum Handel mit gentechnisch veränderten Produkten, nicht anerkannt
, führt Knirsch als dritten Punkt an. Obwohl dieses multilaterale Umweltabkommen inzwischen für 132 Staaten gültig ist, durfte es in dem Streitfall nur aus einem einzigen Grund nicht herangezogen werden: Die USA sind kein Mitglied des Biosafety-Protokolls.
Allein die Zeitdauer des Verfahrens zeigt, dass die WTO überfordert ist, in angemessener Frist vernünftige Aussagen über die Gentechnik zu treffen
sagt Knirsch. Der Streitfall dauerte drei Jahren. Nach den WTO-Vorgaben haben Richter jedoch nur sechs, maximal neun Monate Zeit, ihr Urteil zu fällen. Knirsch weist auch auf die mangelnde Transparenz hin: Bis heute ist unbekannt, wer die wissenschaftlichen Berater der Richter waren. Und natürlich werden wichtige Dokumente nicht oder erst mit Verzögerung veröffentlicht.