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Claudia Hautumm / pixelio.de

Neue Internetseite gegen Etikettenschwindel gestartet

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Die Seite soll ein Forum für Kunden sein, die sich über Täuschungen bei Lebensmitteln informieren oder selber auf einen Etikettenschwindel aufmerksam machen wollen. Dazu kann jeder ein elektronisches Meldeformular mit den wichtigsten Angaben zum Produkt ausfüllen. Anschließend prüft die Verbraucherzentrale die Angaben und holt eine Stellungnahme der Herstellerfirma ein. Die Unternehmen sollen möglichst innerhalb von sieben Tagen antworten. Danach wird die Beschwerde zusammen mit der Stellungnahme des Unternehmens und einer Bewertung durch die Verbraucherzentrale auf der Homepage veröffentlicht. Sofern die Herstellerfirma anschließend etwas ändert, zum Beispiel den Verpackungsaufdruck korrigiert, wird diese Entwicklung gleichfalls online dokumentiert, in einer eigenen Rubrik Das hat sich verändert.

Mehr Verbraucherinformation war schon lange überfällig, daher begrüßen wir diesen Schritt, bewertet Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung die Initiative. Bisher haben die Unternehmen auf die Hinweise von Verbraucherschützern oft nicht reagiert und weiterhin irreführende Produkte vertrieben - zum Beispiel Erdbeerjoghurts, deren Verpackung frische Früchte suggeriert, bei denen aber der Erdbeergeschmack aus Sägespänen gewonnen wird. Es ist gut, wenn alle Beschwerden jetzt über ein Portal zusammengefasst werden und die Firmen stärker gezwungen sind, sich mit der Kritik der Verbraucher auseinanderzusetzen.

Was die Industrie als "Internet-Pranger" brandmarkt, ist in Wirklichkeit ein faires Verfahren, denn die Firmen erhalten stets die Möglichkeit der Stellungnahme, die gleichfalls veröffentlicht wird. Ein solches Vorgehen bietet der Industrie sogar Vorteile, denn diese Anhörungsgarantie haben sie auf anderen, privat betriebenen Online-Seiten oder Internetforen nicht.

Allerdings sieht der Greenpeace-Experte, der sich seit Jahren mit dem Thema Informationsrecht befasst, auch die Grenzen des Projekts: "Die Behörden dürfen den Verbraucherschutz nicht einfach an die Bürger delegieren, sondern sie sind in der Pflicht, staatliche Kontrollergebnisse besser zugänglich zu machen als bisher und bei irreführender Kennzeichnung einzugreifen. Das Portal ist deshalb ein hilfreicher, aber noch kein ausreichender Schritt hin zu mehr Transparenz." Das Problem sieht Redelfs darin, dass eine Werbung, die die Verbraucher in die Irre führt, überhaupt zulässig ist, solange irgendwelche unleserlichen Hinweise im Kleingedruckten über die Produkteigenschaften aufklären.

Wie gut das Projekt funktioniert, wird sich erweisen, wenn die ersten Beschwerden bearbeitet sind. Dann muss sich auch zeigen, ob die Firmen wirklich so antworten, wie sich das die Verbraucherzentrale wünscht - nämlich verständlich und innerhalb von sieben Tagen.

Vom stumpfen zum schärferen Schwert: ,  im Kabinett

Etwas im Schatten der Aufmerksamkeit, die das Online-Portal erfährt, stand heute ein wichtiger Beschluss des Bundeskabinetts zum Verbraucherschutz: Die Regierung hat die Vorlage einer Neufassung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) verabschiedet, das vor allem den Zugang der Bürger zu Informationen der Lebensmittelkontrolle regelt.

Im Vergleich zu dem Gesetz von 2008, das sich als weitgehend wirkungslos erwiesen hat, sieht die Novelle entscheidende Verbesserungen vor. So sollen die Anträge zukünftig auch per E-Mail gestellt werden können statt nur per Brief. Außerdem wird bei einfachen Fragen von einer Gebührenerhöhung abgesehen. Bei Normverstößen, also z.B. Grenzwertüberschreitungen bei kontrollierten Lebensmitteln, wird es nach der Vorlage in Zukunft eine automatische Veröffentlichung durch die Behörden geben, auch ohne Verbraucheranfrage. Enger gefasst werden die Ausnahmeklauseln von der Auskunftspflicht, zum Beispiel beim wichtigen Punkt der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auf die sich die Firmen gerne berufen: Hier ist in Zukunft zu prüfen, ob nicht eventuell das öffentliche Interesse an der Freigabe der Information das Interesse der Firma an der Geheimhaltung überwiegt - eine Verbesserung, die Greenpeace immer wieder gefordert hatte. Schwammige Klauseln wie etwa der Schutz "sonstiger wettbewerbsrelevanter Informationen", die gerne als Hebel für eine Ablehnung des Informationsbegehrens genutzt wurden, werden gestrichen.

Diese Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ist endlich ein Schritt in die richtige Richtung, kommentiert Manfred Redelfs. Frau Aigner zeigt, dass sie aus dem Dioxinskandal zu Beginn des Jahres Konsequenzen ziehen möchte und nicht gleich vor der Lobby der Lebensmittelindustrie einknickt - auch wenn die Vorlage leider in einigen Punkten noch nicht weit genug geht.

So bemängelt Redelfs, dass nur bei Verstößen eine automatische Veröffentlichung der Kontrollergebnisse eingeführt werden soll, während etwa das Nachbarland Dänemark seit Jahren alle Kontrollberichte automatisch ins Internet stellt und damit die Lebensmittelsicherheit wesentlich verbessern konnte. Auch sind Dienstleistungen, vor allem Finanzdienstleistungen, nicht von der Novelle abgedeckt, obwohl viele Bürger gerade bei Finanzprodukten mehr Transparenz fordern. Kritisch sieht der Greenpeace-Rechercheur auch die Klausel, nach der jenseits der Bagatellschwelle Gebühren in unbegrenzter Höhe erhoben werden können. Dies könne von auskunftsunwilligen Behörden genutzt werden, um unliebsame Fragesteller mit abschreckenden Gebühren auf Distanz zu halten.

Redelfs vermisst auch eine Zusammenfassung der bestehenden Informationsrechte in einem einzigen bürgerfreundlichen Gesetz, so wie von Greenpeace Ende 2010 vorgeschlagen. Eine solche Bündelung würde den Paragraphendschungel für die Bürger durchschaubarer machen und auch Rechtsunsicherheiten bei den Behörden beseitigen.

Doch das Fazit fällt positiv aus: Auch wenn die Lobbyisten der Lebensmittelindustrie aufschreien mögen: Dieser Tag hat den Verbrauchern endlich Rechte gebracht, die selbstverständlich sein sollten und an die sich die Wirtschaft gewöhnen muss, so Redelfs.

Eine ausführliche Greenpeace-Stellungnahme zur Novelle des VIG finden Sie im angehängten PDF.

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