Jetzt spenden
Durchgestrichener CETA-Schriftzug auf einem Schild
© Gordon Welters / Greenpeace

Aktionsbündnis legt Verfassungsbeschwerde gegen CETA ein

Sonderrechte für ausländische Konzerne – während die demokratischen Rechte der Bevölkerung ausgehöhlt werden: Ist das Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada eigentlich mit dem Grundgesetz vereinbar? Ein Aktionsbündnis bestehend aus Campact, foodwatch und Mehr Demokratie hat daran so seine Zweifel und strebt deshalb eine Verfassungsbeschwerde gegen CETA an, die Greenpeace unterstützt.

Dabei kritisieren die drei Organisationen nicht nur das Abkommen selbst, sondern auch das Abstimmungsverfahren. So wurde CETA im Geheimen von den Verhandlungsführern der EU und Kanadas ausgehandelt. Nun soll es sogar vorläufig in Kraft treten, bevor die Parlamente der EU-Staaten zugestimmt haben.

CETA betrifft uns alle

„Wir halten CETA und die Möglichkeit der vorläufigen Anwendbarkeit für undemokratisch und verfassungsrechtlich bedenklich“, sagt auch Matthias Flieder, Greenpeace-Experte für Handel. „Wir befürchten, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürgerinnen und Bürger durch den Vertrag ausgehöhlt werden. Diese haben aber die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, wenn sie durch staatliches Handeln ihre Grundrechte oder bestimmte Bürgerrechte verletzt sehen.“ Deshalb unterstützt Greenpeace die vom Aktionsbündnis initiierte Verfassungsbeschwerde.

100.000 Menschen haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen und damit ein starkes politisches Signal gesetzt. Denn CETA ist kein Handelsabkommen, das sich auf Zölle und auf die Anpassung technischer Standards beschränkt. CETA stellt gesellschaftspolitische Standards infrage. Umwelt- und Klimaschutz, Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte werden vor allem als Kosten für die Wirtschaft begriffen – die den Handel behindern. Die in CETA vorgesehene Festlegung von Standards ohne parlamentarische Kontrolle sowie die Paralleljustiz für Konzernklagen sind eine Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat.

Hier geht es zur Verfassungsbeschwerde: www.ceta-verfassungsbeschwerde.de

Mehr zum Thema

Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand Greenpeace
  • 04.02.2024

Die Recherche von Correctiv sorgt deutschlandweit für Demonstrationen. Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser über Demokratie und warum Greenpeace dazu arbeitet.

mehr erfahren
Hintergrundbild Planet Earth First

Greenpeace steht für die Vision einer Welt, in der die Wirtschaft nachhaltig mit den ökologisch-planetarischen Grenzen umgeht. Nicht nur Waren, sondern auch Umwelt- und soziale Standards müssen global gültig sein.

mehr erfahren
Seitenansicht des Bundestages, im Hintergrund das Reichstagsgebäude
  • 20.10.2023

Greenpeace ist seit Beginn an im Lobbyregister aufgelistet. Seit 1. Juli 2023 gilt bei der Offenlegung von Spenden aber das Prinzip "ganz oder gar nicht“, deshalb verweigern wir die Angaben.

mehr erfahren
Zwei Menschen auf Fahrrädern auf einem Radweg
  • 12.07.2023

Greenpeace Deutschland möchte die Emissionen bis 2030 auf Null zu reduzieren.

mehr erfahren
Rainbow Warrior mit Greenpeace-Schlauchboot (RHIB)
  • 01.06.2023

Die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation hat Greenpeace zu einer “unerwünschten Organisation” erklärt. Die Arbeit von Greenpeace gefährde die nationale Sicherheit. Eine Stellungnahme.

mehr erfahren
Aktivist:innen pflanzen eine ca. acht Meter hohe Stieleiche an das Ausbauende der umstrittenen A49 in Hessen.  Auf einem Banner steht "Wald statt Asphalt"
  • 14.11.2022

Gemeinsame Erklärung von BUND, Campact, DNR, Germanwatch, Greenpeace, Nabu und WWF zur aktuellen Debatte über Formen von Klimaprotest.

mehr erfahren