Greenpeace und Bundesärztekammer fordern Einhaltung ethischer Grenzen im Patentrecht
Bundesgerichtshof entscheidet über kommerzielle Nutzung von Embryonen
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- Artikel veröffentlicht am: 21.11.2012,
- Artikel veröffentlicht von: Eva Schaper
Berlin, 21. 11. 2012 - Embryonale Stammzellen dürfen auch im frühesten Stadium ihrer Entwicklung nicht patentierbar sein. Das bekräftigten Bundesärztekammer und Greenpeace vor der für kommende Woche erwarteten Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes. Am 27.11. soll in Karlsruhe über die Zulässigkeit von Patenten auf embryonale Stammzellen entschieden werden.
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- (Berlin) 21.11.2012; Auf einer Pressekonferenz in Berlin informieren Greenpeace und Bundesaerztekammer ueber eine eine anstehende Verhandlung zu einem Patent auf Stammzellen. Dabei geht es um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu einem umstrittenen Patent zur Herstellung menschlicher embryonaler Stammzellen am 27. November. Auf dem Podium der PK: Frank Ulrich Montgomery, Praesident der Bundesaerztekammer, Dr. Christoph Then, von Greenpeace beauftragter Patent-Experte, Barbara Kamradt, Teamleiterin Nachhaltige Landwirtschaft und Chemie von Greenpeace. [Foto und Copyright: Andreas Schoelzel, Postfach 610708, 10938 Berlin. Veroeffentlichung ist Honorarpflichtig (zuzuegl. MwSt) und Beleg . fon +4930 61609678. -NO MODEL RELEASE- Bei der Verwendung ausserhalb journalistischer Berichterstattung bitte vorher mit dem Autor Kontakt aufnehmen. Es wird grundsaetzlich keine Einholung von Persoenlichkeits-, Kunst- oder Markenrechten zugesichert, es sei denn, dies ist hier in der Bildbeschriftung ausdruecklich vermerkt. Die Einholung dieser Rechte obliegt dem Nutzer.]
- Aufgenommen am: 21.11.2012
- Ort: Berlin, DEU
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