Deutsches Patentgesetz erlaubt Patente auf Leben
Zur Umsetzung der Gen-Patentrichtlinie der Europäischen Union (98/44 EC) in deutsches Recht
Ansichten dieses Artikels:
Details zum Artikel:
- Artikel veröffentlicht am: 27.05.2005,
- Artikel veröffentlicht von: Greenpeace Redaktion
Die EU-Richtlinie Rechtlicher Schutz biotechnologischer Erfindungen wurde 1998 vom Europäischen Parlament verabschiedet. Um die Abgeordneten von dem Regelwerk zu überzeugen, hat die Pharmaindustrie sogar Rollstuhlfahrer ins Europäische Parlament gebeten. Motto der Kampagne: No Patents, No Cure
(Keine Patente, keine Heilung).
Details zu diesem Bild:
- Embryonen auf Eis gegen Patente auf Leben. Greenpeace Aktivisten protestieren mit 50 in Eisbloecken eingefrorenen Babypuppen vor dem Bundestag. Anlass ist die heutige Abstimmung der Parlamentarier zur Umsetzung der EU-Genpatentrichtlinie in deutsches Recht. Greenpeace fordert die Bundesregierung auf, sich in Bruessel fuer ein europaeisches Verbot der Patentierung von Genen und Lebewesen einzusetzen.
- Aufgenommen am: 03.12.2004
- Ort: Berlin, DEU
- Copyright: © Paul Langrock/Zenit / Greenpeace