
Das Europäische Parlament stimmte zu, übersah aber zunächst dieReichweite der Entscheidung. Im Jahr 2001 forderte es in einerResolution, dass Patente auf Gene in ihrer Reichweite beschränkt werdensollten.[1] Damit stellte sich das Parlament an die Seite derer, dienegative Auswirkungen der Richtlinie besonders für Patientenbefürchten. Dazu zählen die Weltärztekammer, europäischeHumangenetiker, Krankenkassen und Patientenorganisationen.
Die Mängelliste der EU-Richtlinie ist lang:
Patente auf den menschlichen Körper werden zwar verboten,gleichzeitig werden aber Patente auf isolierte und kommerziellverwertbare Teile des menschlichen Körpers wie Organe, Zellen und Geneerlaubt.
Patente auf menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken werden verboten, zu therapeutischer Verwendung aber erlaubt.
Patente auf das Klonen menschlicher Lebewesen werden verboten, esist aber unklar, ob das auch für das Klonen von Embryonen zuForschungszwecken gelten soll.
Patente auf Pflanzensorten und Tierarten werden verboten,gleichzeitig werden aber Patente auf Tiere und Pflanzen erlaubt, auchwenn Pflanzensorten und Tierarten von den Patenten betroffen sind.
Ein Regelwerk mit schön klingenden, aber rechtlich nicht wirksamenVerboten. Die befürchteten negativen Auswirkungen sind dieMonopolisierung von Saatgut durch Agrochemie-Konzerne, Behinderung derForschung zum Schaden von Patienten, Entstehen einer Embryonenindustrieund die nachhaltige Verschiebung der ethischen Grenzen. Erstmals werdenhöhere Lebewesen, einschließlich Säugetiere, zur technischen Erfindungerklärt. Auch der bislang generell verbotenen Kommerzialisierung wirdTür und Tor geöffnet.
Greenpeace hat anhand von verschiedenen Patenterteilungen in Europadie praktische Umsetzung der Richtlinie aufgezeigt. Das EuropäischePatentamt in München wendet das Regelwerk seit 1999 offiziell an. Unterden erteilten Patenten finden sich
Greenpeace fordert einen Stopp der Patentierung, eine Neuverhandlungder europäischen Patentgesetze und strengere Kontrollen desEuropäischen Patentamtes.
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2004 die umstrittene EU-Richtliniein deutsches Recht umgesetzt. Nach Ansicht von Greenpeace hat dasGesetz folgende Stärken und Schwächen:
Die Regelungen gehen bei Genen, Pflanzen und Tieren nicht weitgenug, bedeuten aber in ethischen Fragen in Bezug auf den Menschengewisse Verbesserungen. Generell leidet das Gesetzeswerk darunter, dassdie meisten Patente auf europäischer Ebene erteilt werden und deswegenneue europaweite Regelungen gefunden werden müssen. Greenpeace fordertvor diesem Hintergrund eine zügige Neuverhandlung in Brüssel, ähnlichwie das auch Ärztekammer, Krankenkassen, Bauernverband und kirchlicheEinrichtungen gefordert haben. Dazu muss eine konkrete Initiativegestartet werden, um in Brüssel zu klaren Ergebnissen zu kommen. Ausder Debatte in Deutschland und anderen Mitgliedsländern der EU gehtklar hervor, dass die derzeitige Situation absolut unbefriedigend ist.
Fußnote:
[1] European Parliament, Resolution on the patenting of BRCA1 and BRCA2, 4.10.2001