
Das Europäische Parlament stimmte zu, übersah aber zunächst die Reichweite der Entscheidung. Im Jahr 2001 forderte es in einer Resolution, dass Patente auf Gene in ihrer Reichweite beschränkt werden sollten.[1] Damit stellte sich das Parlament an die Seite derer, die negative Auswirkungen der Richtlinie besonders für Patientenbefürchten. Dazu zählen die Weltärztekammer, europäische Humangenetiker, Krankenkassen und Patientenorganisationen.
Die Mängelliste der EU-Richtlinie ist lang:
Patente auf den menschlichen Körper werden zwar verboten, gleichzeitig werden aber Patente auf isolierte und kommerziellverwertbare Teile des menschlichen Körpers wie Organe, Zellen und Gene erlaubt.
Patente auf menschliche Embryonen zu kommerziellen Zwecken werden verboten, zu therapeutischer Verwendung aber erlaubt.
Patente auf das Klonen menschlicher Lebewesen werden verboten, es ist aber unklar, ob das auch für das Klonen von Embryonen zu Forschungszwecken gelten soll.
Patente auf Pflanzensorten und Tierarten werden verboten, gleichzeitig werden aber Patente auf Tiere und Pflanzen erlaubt, auch wenn Pflanzensorten und Tierarten von den Patenten betroffen sind.
Ein Regelwerk mit schön klingenden, aber rechtlich nicht wirksamen Verboten. Die befürchteten negativen Auswirkungen sind die Monopolisierung von Saatgut durch Agrochemie-Konzerne, Behinderung der Forschung zum Schaden von Patienten, Entstehen einer Embryonenindustrie und die nachhaltige Verschiebung der ethischen Grenzen. Erstmals werden höhere Lebewesen, einschließlich Säugetiere, zur technischen Erfindung erklärt. Auch der bislang generell verbotenen Kommerzialisierung wird Tür und Tor geöffnet.
Greenpeace hat anhand von verschiedenen Patenterteilungen in Europa die praktische Umsetzung der Richtlinie aufgezeigt. Das Europäische Patentamt in München wendet das Regelwerk seit 1999 offiziell an. Unter den erteilten Patenten finden sich
Greenpeace fordert einen Stopp der Patentierung, eine Neuverhandlung der europäischen Patentgesetze und strengere Kontrollen des Europäischen Patentamtes.
Der Deutsche Bundestag hat Ende 2004 die umstrittene EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nach Ansicht von Greenpeace hat das Gesetz folgende Stärken und Schwächen:
Die Regelungen gehen bei Genen, Pflanzen und Tieren nicht weitgenug, bedeuten aber in ethischen Fragen in Bezug auf den Menschengewisse Verbesserungen. Generell leidet das Gesetzeswerk darunter, dass die meisten Patente auf europäischer Ebene erteilt werden und deswegen neue europaweite Regelungen gefunden werden müssen. Greenpeace fordertvor diesem Hintergrund eine zügige Neuverhandlung in Brüssel, ähnlich wie das auch Ärztekammer, Krankenkassen, Bauernverband und kirchliche Einrichtungen gefordert haben. Dazu muss eine konkrete Initiative gestartet werden, um in Brüssel zu klaren Ergebnissen zu kommen. Aus der Debatte in Deutschland und anderen Mitgliedsländern der EU geht klar hervor, dass die derzeitige Situation absolut unbefriedigend ist.
Fußnote:
[1] European Parliament, Resolution on the patenting of BRCA1 and BRCA2, 4.10.2001