
Doch immer mehr geraten Patente in die Kritik. TRIPS wurde 1994 unter Druck der Industrienationen, insbesondere den USA, durchgesetzt. Den Industrienationen ging es vor allem um die globale Durchsetzung ihres Patentsystems in den Entwicklungsländern, die häufig noch über keine so weitreichenden Patentsysteme verfügen. Denn neben dem Aufkaufen lokaler Unternehmen sind Patente für die Industrie ein wichtiges strategisches Mittel, um sich neue Märkte zu sichern und die Konkurrenz auszuschalten.
In vielen Entwicklungsländern haben Patente auf Medikamente dazu geführt, dass sich die Menschen lebensnotwendige Medikamente nicht leisten können. Dr. Eric Goemaere von Ärzte ohne Grenzen/Afrika beklagt:
Ich habe junge Frauen und Männer sterben sehen, die an unerträglichen Schmerzen litten, verursacht durch einen mit AIDS in Verbindung stehenden Gehirntumor. Ich habe Kinder übersät mit Narben gesehen, Ausdruck einer durch AIDS hervorgerufenen Dermatitis. Die starken Schmerzen rauben den Kindern den Schlaf. Ich weiß, dass ihnen allen mit einer Antiretroviralen Therapie hätte geholfen werden können. Der einzige Grund, warum ihnen nicht geholfen werden konnte, waren die mit patentierten Medikamenten verbundenen hohen Kosten.
Aufgrund der AIDS-Krise in Afrika und dem skandalösen Verhalten der Pharma-Industrie, entfachte 2001 eine heftige Debatte um Patente auf Medikamente. Insbesondere die Entwicklungsländer forderten eine klare Auslegung des TRIPS-Übereinkommen dahingehend, dass für ärmere Länder Patentansprüche keine Gültigkeit haben. Nur so kann die Versorgung ihrer Bevölkerung mit lebenswichtigen Medikamenten gewährleistet werden. Ob sich die WTO-Mitgliedsstaaten jedoch zu einer Einigung durchringen können, ist fraglich. Zwar zeigt die EU ein gewisses Entgegenkommen, die USA waren bisher jedoch nicht zu einem Kompromiss bereit.

Die bedrohliche Gesundheitssituation in Afrika führte dazu, dass die Regelung des Zugangs zu Medikamenten im TRIPS-Abkommen erneut diskutiert wurde. Die Debatte um Patente auf Leben fand hingegen in der Öffentlichkeit und bei den WTO-Mitgliedsstaaten wesentlich weniger Beachtung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Auswirkungen von Patenten auf Pflanzen und Saatgut weniger gravierend sind. Denn solche Patente gefährden unsere Ernährung.
Für die Frage der Patente auf Leben ist der Artikel 27 des TRIPS-Abkommens relevant, in dem auf die zu patentierenden Produkte und Prozesse näher eingegangen wird, der aber auch Ausnahmeregelungen trifft. In TRIPS, Art. 27, Absatz 3 heißt es:
Mitgliedsstaaten dürfen von der Patentierung außerdem ausnehmen
(b) Pflanzen und Tiere, mit Ausnahme von Mikroorganismen, und im wesentlichen biologische Verfahren für die Züchtung von Pflanzen oder Tieren mit Ausnahme von nicht-biologischen und mikrobiologischen Verfahren. Die Mitglieder sehen jedoch den Schutz von Pflanzensorten entweder durch Patente oder durch ein wirksames System sui generis oder durch eine Kombination beider vor.(...)
Obwohl dieser Artikel auf den ersten Blick die Ausnahmen der Patentierbarkeit regelt, sind dort mehrere Würgegriffe eingebaut, die Patente auf Leben durchsetzen sollen. Denn die WTO-Mitgliedsstaaten werden in diesem Artikel gezwungen, Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder bestimmte Pilze zu patentieren. Auch nicht-biologische und mikrobiologische Verfahren zur Produktion von Pflanzen und Tieren müssen dem Patentschutz unterliegen.
Nicht ohne Grund unterscheidet das TRIPS-Abkommen zwischen nicht-biologischen und biologischen Verfahren zur Herstellung von Pflanzen. Bis 1980 konnten Lebewesen weltweit nicht patentiert werden. Erst mit dem Einzug der Bio- und Gentechnologie kam die Idee auf, lebende Materie als Erfindung der Industrie zu deklarieren. So wird zum Beispiel die Produktion genmanipulierter Pflanzen nicht als biologische, sondern als technische Methode definiert. Dabei werden nicht nur Patente zur Herstellung der Pflanze erteilt, sondern auch die Gen-Pflanze selbst patentiert. Inzwischen werden in den Industrienationen sogar Patente auf konventionelle Pflanzen und Saatgut vergeben.
Bei Pflanzensorten, also Kulturpflanzen, ermöglicht der Wortlaut des Abkommens den Ländern offiziell einen gewissen Spielraum in der Auslegung, da deren Schutz statt durch Patente auch durch ein wirksames System sui generis
erfolgen könne. Letzteres ist jedoch nicht definiert. Die Gruppe der afrikanischen Staaten schlägt z.B. ein sui generis System vor, das den Staaten ermöglicht, die Traditionen ihrer landwirtschaftlichen und indigenen Bevölkerung zu fördern, damit diese weiterhin bei der Entwicklung von neuen Pflanzensorten und bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt mitwirken können.
Die Industrienationen, mit den USA an der Spitze, versuchen jedoch, den Spielraum des TRIPS-Abkommens zu nutzen, um ihre Patentvergabe-Praxis international durchzusetzen. Da bei dieser Auseinandersetzung ungleiche Machtverhältnisse aufeinander treffen, haben die Industrienationen gute Chancen, ihren Kurs durchzusetzen.
Deshalb fordert die Gruppe der afrikanischen Länder innerhalb der WTO, Patente auf Leben aus dem TRIPS-Abkommen zu streichen und das Recht auf ein traditionelles System zum Tausch und zur Weitergabe von Saatgut im Abkommen explizit zu verankern. Sie wollen so den Beutezug der Industrie auf ihre genetischen Ressourcen, ihr Saatgut sowie auf ihre Landwirtschaft und Ernährung verhindern.
Auch die eine von der britischen Regierung eingesetzte Kommission zu geistigem Eigentum (Commission on Intellectual Property Rights - CIPR) empfiehlt:
Entwicklungsländer sollten generell keine Patente auf Tiere und Pflanzen erteilen, wie sie in Artikel 27.3(b) des TRIPS-Abkommens erlaubt werden. Denn solche Patente könnten den Umgang der Landwirte mit Saatgut und die Züchtung beeinträchtigen.

Ob ölhaltiger Mais aus Lateinamerika, Basmati-Reis aus Südasien oder Weizen mit besonderer Backqualität aus Indien, die Agrarkonzerne patentieren alles, was Gewinne verspricht und ihnen globale Märkte sichert. Weltweit wurden bereits über 1.000 Patente auf Hauptnahrungspflanzen wie Weizen, Mais, Reis oder Soja erteilt. Dabei ging die große Mehrheit der Patente an die Chemie- und Agrar-Riesen Bayer, Syngenta, Monsanto und DuPont. Die Konzerne können so diktieren, wer, was, zu welchen Bedingungen und Preisen anbauen oder verkaufen darf. Vom Weizen bis zum Keks, vom Mais bis zum Popcorn.
Die biologische Vielfalt ist bei der Industrie so begehrt, dass die genetischen Ressourcen bereits als Grünes Gold bezeichnet werden. Dabei gibt es ein starkes Gefälle zwischen Industrienationen und Entwicklungsländern. Während die Zentren der Vielfalt an Pflanzen und Tieren im globalen Süden liegen, sichern sich überwiegend multinationale Konzerne aus den Industrieländern die Patente und damit die Monopole. Dies ist nichts anderes als durch die Politik legitimierter Diebstahl: Biopiraterie.
Denn viele der heute patentierten Pflanzen werden von der lokalen Bevölkerung seit vielen Jahren angebaut, gepflegt und entwickelt. Nur ist von ihnen bisher niemand auf die Idee gekommen, sich darauf Patente zu sichern. Dies wäre zudem ein ungleicher Kampf. Um ein Patent zu erhalten, braucht man Geld und das nötige Know-How, sich im Bürokratie-Dschungel eines Patentverfahrens zurecht zu finden. Ressourcen, die für große Konzerne leicht erschwinglich sind, für Kleinbauern aus den Entwicklungsländern jedoch unüberwindbare Hürden darstellen.
Die Agrarkonzerne erhalten mit ihren Patenten hingegen ein Monopol auf Saatgut und landwirtschaftliche Züchtung. Sie erlangen die Macht, über unsere Nahrung zu bestimmen.

Am 21. Mai 2003 erteilte das Europäische Patentamt (EPA) in München dem US-Agrarkonzern Monsanto ein Patent auf konventionellen Weizen mit einer bestimmten Genkombination. Diese natürlicherweise vorkommende und nicht durch Genmanipulation entstandene Kombination von Genen verleiht dem Weizen eine besondere Backqualität. Solcher Weizen wird in Indien von Landwirten bereits angebaut und gezüchtet – was das EPA und Monsanto ignorierten. Für das Patent musste Monsanto lediglich durch herkömmliche Züchtung und Kreuzung einen Weichweizen entwickeln, die für die besondere Backqualität des Weizens verantwortlichen Gene beschreiben und dem Patentantrag Rezeptvorschläge zur Zubereitung von nicht so süßen Keksen
beifügen - fertig ist die Erfindung.
Das Patent umfasst nicht nur die vom Unternehmen gezüchteten Pflanzen, sondern alle Weichweizen-Pflanzen, die diese Genkombination in sich tragen. Monsanto verfügt über ein Monopol vom Anbau des Weizens über die Zucht bis zu den daraus hergestellten Produkten wie Mehl, Teig und Kekse.
Das Patent ist nichts anderes als Biopiraterie, Diebstahl der züchterischen Leistung indischer Landwirte. In den Ländern des Südens sind es oft die kleinen Landwirte, die durch den freien Austausch von Saatgut und die Züchtung von regional angepassten Sorten den entscheidenden Beitrag zur agrarischen Vielfalt und zur Sicherung der Ernährung leisten. Ihre Leistung wird von Monsanto jetzt schamlos ausgebeutet.
Monsanto kann in den Ländern, in denen das Patent bereits erteilt wurde, jeglichen Handel, Anbau und die Verarbeitung der Ernte kontrollieren. Wenn indische Bauern oder Lebensmittelverarbeiter den patentierten Weizen oder daraus hergestelltes Chiapati-Brot nach Deutschland exportieren wollen, kann Monsanto dies verbieten oder Lizenzgebühren verlangen. Zudem blockieren solche Patente den freien Austausch von Saatgut – andere Züchter und Landwirte dürfen mit dem patentierten Saatgut entweder gar nicht mehr arbeiten oder müssen hohe Lizenzgebühren zahlen.

In den Entwicklungsländern wird Saatgut traditionell innerhalb der Familien und lokalen Gemeinschaften gepflegt, gezüchtet, getauscht und gehandelt. Bei der Aussaat wird zu 80 Prozent das aus der eigenen Ernte gewonnene Saatgut verwendet - für die Agrarkonzerne ein attraktiver Zukunftsmarkt, den sie sich über Patente zu sichern versuchen. Denn solche exklusiven Nutzungsansprüche verweigern den Bauern ihr traditionelles Grundrecht auf den Nachbau und die Weiterzucht des Saatguts. Die Landwirte sollen statt dessen für jede Aussaat neues, teures Saatgut der Agrarkonzerne kaufen müssen. Ausgaben, die sich insbesondere die Menschen aus den ärmeren Ländern nicht leisten können.
Patente vergrößern zudem die Vormachtstellung internationaler Konzerne bei der Forschung und Entwicklung von neuem Saatgut. Wenn die Firmen sich über Patente die alleinigen Nutzungsrechte an den Pflanzen sichern, verhindern sie, dass andere daran forschen oder züchten. Auf ein einziges Reiskorn können inzwischen einige Dutzend Patentansprüche fallen. Umgekehrt kann ein einziges Patent mehrere Pflanzensorten umfassen.
Tausende alter Kulturpflanzen, die keine großen Profite versprechen, sind zwar mit patentiert, aber für Konzerne für die Vermarktung uninteressant. Solche Pflanzen verschwinden, das Wissen um sie geht verloren. In Indien gab es einst 30.000 Reissorten, heute spielen für die Ernährung nur noch zehn davon eine Rolle. Dabei ist eine Vielfalt an Pflanzen die Ausgangsbasis für unsere Ernährung. Nur durch sie ist gewährleistet, dass wir auf unterschiedlichste genetische Merkmale zurückgreifen und neue Pflanzen züchten können, die einem veränderten Klima, oder Böden angepasst sind. Geht die Vielfalt verloren, verschwindet die Grundlage unserer Ernährung.
Beim TRIPS-Abkommen, dass Teil der WTO-Vereinbarungen ist, stehen wirtschaftliche Interessen im Vordergrund. Leben ist jedoch keine Handelsware und darf deshalb nicht über die WTO geregelt werden. Es gibt bereits auf internationaler Ebene Vertragswerke, deren Ziel der Schutz und die Bewahrung der biologischen Vielfalt ist – die Konvention zur biologischen Vielfalt (CBD). In dieser völkerrechtlichen Vereinbarung werden nicht nur umweltrelevante, sondern auch soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt . Wie zum Beispiel der gerechte Vorteilsausgleich bei der Nutzung genetischer Ressourcen. So soll gewährleistet werden, dass auch die Ursprungsländer an den Gewinnen aus der industriellen Nutzung der Ressourcen teilhaben. Allerdings ist es der CBD bisher nicht gelungen verbindliche Regelungen zu schaffen, die die Rechte der Landwirte wahren, den Diebstahl an den genetischen Ressourcen verhindern und Patente auf Leben verbieten.
Das TRIPS-Abkommen, welches international das umfangreichste und weitreichendste Instrument zum Schutz geistigen Eigentums ist, legt so genannte Mindeststandards fest. D.h. es verlangt von den Mitgliedsstaaten, bestimmte Lebensformen zu patentieren, setzt der Privatisierung der genetischen Vielfalt jedoch keinerlei Grenzen nach oben hin.
Damit gibt TRIPS den Weg frei für so genannte TRIPS-Plus Abkommen. Diese werden meist auf bilateraler Ebene zwischen einer Industrienation und Entwicklungsländern geschlossen. Die Machtverhältnisse sind ungleich, die Verhandlungen nicht transparent und die Texte der Abkommen häufig nicht leicht zugänglich.
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