
Sind Pflanzen und Tiere, Saatgut und Bakterien, Teile des menschlichen Körpers oder Gene patentierbar wie technische Erfindungen? Diese Frage stellt sich inzwischen weltweit. Greenpeace versucht, die politischen Entscheidungsprozesse unter anderem durch Einsprüche am Europäischen Patentamt zu beeinflussen.
In der Europäischen Union werden, ähnlich wie in den USA, die Patente auf menschliche Gene, auf Teile des menschlichen Körpers, auf Pflanzen und Tiere erlaubt. Die Patente, die hier erteilt werden, zeigen, welche rechtlichen und ethischen Folgen Patente auf Leben tatsächlich haben.
Im Jahr 2004 wurde die EU-Patentrichtlinie in deutsches Recht übernommen. Doch Kritiker, wie Ärztekammern, Bauernverbände und Entwicklungshilfeorganisationen, fordern eine Neuverhandlung der europäischen Patentgesetze mit dem Ziel, Patente auf Leben zu verbieten.
Die EU-Patentrichtlinie bleibt weit hinter dem zurück, was die Welthandelsorganisation (WTO) in ihrem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der geistigen Eigentumsrechte (TRIPS) fordert. Dieses Abkommen ermöglicht es Staaten, die Patentierung von Pflanzen und Tieren auszuschließen. Das betrifft ebenso Patente, die die nationale Ethik verletzen und die öffentliche Ordnung gefährden könnten.