
Das Europäische Patentamt in München hatte dieses Patent bereits am 8. Dezember 1999 unter der Nummer EP 695 351 erteilt. Innerhalb von neun Monaten nach Erteilung eines Patents haben Dritte die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Nachdem Greenpeace das Patent auf Embryonen am 21. Februar 2000 aufgedeckt hatte, haben insgesamt 14 Organisationen dagegen Einspruch erhoben:
Alle diese Einsprüche werden in der Woche vom 22. bis 26. Juli 2002 am Europäischen Patentamt (EPA) verhandelt und voraussichtlich auch entschieden. In der Zeit zwischen Einreichen und Verhandlung der Einsprüche war das Patent weiter gültig.
Das Patent der Universität Edinburgh umfasst die Entnahme tierischer Zellen
aus Embryonen, die gentechnische Veränderung dieser Zellen und die Züchtung
gentechnisch veränderter Lebewesen aus diesen Zellen.
Die Patentinhaber verweisen ausdrücklich darauf, dass von ihrem Patent der Mensch in allen Detail-Ansprüchen mit betroffen ist. So heißt es zur Bedeutung der Worte tierische Zellen
:
In Zusammenhang mit dieser Erfindung soll der Begriff tierische Zelle alle Zellen von Tieren, insbesondere von Säugetieren, einschließlich des Menschen, bedeuten.
Das Patent umfasst demnach auch die Entnahme von Zellen aus menschlichen Embryonen, die gentechnische Manipulation dieser Zellen und die Züchtung
gentechnisch veränderter Menschen aus diesen Zellen.
Patente beziehen sich immer auch auf das Produkt
der Genveränderung. In diesem Fall sind daher auch die gentechnisch manipulierten menschlichen Embryonen und sich daraus möglicherweise entwickelnde Menschen betroffen.
Wirtschaftlich interessant ist die Herstellung menschlicher Embryonen vor allem für die Gewinnung von so genannten Stammzellen. Stammzellen sind totipotent, d.h. sie sind noch nicht voll ausdifferenziert, sondern können noch jede Form von Gewebe und Zelltyp (z.B. Blutzellen, Leberzellen, Nervenzellen) ausbilden.
Patentinhaber ist die Universität von Edinburgh. Doch der Nutznießer des Patents ist die australische Firma Stem Cell Sciences (SCS), die einen Exklusiv-Vertrag mit der Universität geschlossen hat.
Das Patentamt hat bereits vorab zugegeben, dass die Erteilung des Patentes ein schwerer Fehler war. Aus ethischen Gründen sollen jetzt einige der Ansprüche auf Tiere begrenzt werden.
Vermutlich wird das Patent aber nicht völlig widerrufen, sondern nur abgeändert. Es ist zu befürchten, dass das Patent auch in einer veränderten Form problematisch bleibt:
a) Unklar ist, ob die gentechnische Manipulation menschlicher Embryonen tatsächlich komplett aus dem Patent gestrichen wird. Falls das nicht der Fall ist, würde ein Anreiz geschaffen, Experimente an menschlichen Embryonen aus primär wirtschaftlichen Gründen durchzuführen - menschliches Leben wird zur Ware.
Dabei steckt der Teufel im Detail:
Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität der Keimbahn des menschlichen Lebewesens. Daher ist davon auszugehen, dass diese Ansprüche auf Tiere eingeschränkt werden.
b) Es ist wahrscheinlich, dass auch die Ansprüche auf Stammzellen, die aus menschlichen Embyronen gewonnen werden, erhalten bleiben. Somit hätten die Patentinhaber ihr eigentliches Ziel, die exklusive wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen (d.h. ihrer Zellen), trotz der Abänderungen des Patentes erreicht.
Das Europäische Patentamt hat der Patentierung von Lebewesen in den letzten Jahren durch eine Serie von zweifelhaften Entscheidungen den Weg bereitet. Auch die Grenze zur Patentierbarkeit des Menschen wurde dabei überschritten:
Säuger,
Organismenoder auch
Wirte(d.h. Träger eines neuen Genes) gewählt, die auf den ersten Blick nicht immer klar erkennen lassen, ob Menschen vom Patent betroffen sind. Patentrechtlich ist es aber unstrittig, dass in diesen Fällen immer die breiteste, d.h. die weitest gehende Auslegung gilt. Das bedeutet, dass der Mensch in diesen Fällen tatsächlich immer dann Gegenstand der Patentansprüche ist, wenn er nicht explizit ausgeschlossen wurde. Das Patent der Universität von Edinburgh hat insofern eine neue Qualität, als dass es menschliche Embryonen erstmals sogar ausdrücklich einschließt.
Welche Folgen diese Entwicklung hat, zeigt ein Fall, der 2001 für Schlagzeilen gesorgt hatte: Aus PR-Gründen, d.h. vor allem, um neue Investoren zu gewinnen, klonte die US-amerikanische Firma Advanced Cell Technologies (ACT) im Jahr 2001 menschliche Embryonen. Um die ethische Problematik zu vertuschen, verbreitet Ronald Green, der Vorsitzende der firmeigenen Ethikkommission, es handele sich bei den Klonen gar nicht um menschliches Leben: Das sind keine Embryonen, sondern ganz neue biologische Einheiten, die wir nie zuvor in der Natur gesehen haben
(Zocker im Labor, Die Zeit, 29.11.2001, 49/2001).
Greenpeace hat in der Vergangenheit immer wieder neue Patentanträge auf menschliche Embryonen entdeckt. Wenn verhindert werden soll, dass menschliche Embryonen aus wirtschaftlichen Gründen zu einer Art Versuchstier gemacht werden, muss das Patentrecht klare und wirksame Grenzen verankern. Diese gibt es aber - trotz aller Beteuerungen - derzeit nicht.
So verbietet zwar die Gen-Patentrichtlinie der EU die Patentierung menschlichen Lebens, lässt aber offen, ab wann Embryonen in diesem Zusammenhang als menschliches Leben angesehen werden sollen. Die rechtlichen Lücken werden von Unternehmen gezielt ausgenutzt: So wurde in England das Patent auf das Klonschaf Dolly inklusive menschlicher Embryonen erteilt.
Auch aus den USA wurde 2002 bekannt, dass erstmals Patente zur Klonierung des Menschen vergeben wurden. Unter der Nummer 6,211,429 wurde es bereits im April 2001 erteilt. Es gehört der Universität von Missouri, finanzieller Nutznießer soll auch die Firma BioTransplant sein, die wiederum Anteile an der Firma Stem Cell Sciences hält. Das US-Patentamt begründete die Patenterteilung damit, dass der Gesetzgeber bisher keine klaren Grenzen gesetzt habe - eine ähnliche Situation haben wir derzeit auch in Europa.
V.i.S.d.P.: Dr. Christoph Then, Stand: 02/2000