Embryos im Reagenzglas
Patent von Oliver Brüstle auf Zellen aus geklonten Embryonen
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- Artikel veröffentlicht am: 01.12.2006,
- Artikel veröffentlicht von: Greenpeace Redaktion
Im August 1999 genehmigte das Deutsche Patentamt in München einen Antrag des Bonner Stammzellenforschers Oliver Brüstle auf die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen (DE 19756864 C1). Brüstle besitzt damit das deutsche Monopol, neurale Vorläuferzellen (nervenähnliche Zellen) aus embryonalen Stammzellen herzustellen. Obwohl das deutsche Embryonengesetz die Umsetzung des Patentes nur eingeschränkt erlaubt, wird mit diesem Patent ein deutliches Signal gesetzt: Das Deutsche Patentamt bereitet der wirtschaftlichen Verwertung menschlicher Embryonen im In- und Ausland den Weg.
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- Patente auf Gene, Pflanzen, Tiere und menschliche Embryonen stehen in der Kritik. Greenpeace geht es um klare ethische und rechtliche Grenzen im Patentrecht.
- Aufgenommen am: 18.08.2004
- Ort: Berlin, DEU
- Copyright: © Paul Langrock/Zenit / Greenpeace