BGH in Karlsruhe entscheidet über Patent auf embryonale Stammzellen
Klage von Greenpeace gegen Klonpatent
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- Artikel veröffentlicht am: 06.11.2009,
- Artikel veröffentlicht von: Sigrid Totz
Am 12.11. 2009 wird der Bundesgerichtshof (BHG) - die höchste Instanz für Patentstreitigkeiten in Deutschland - über die Patentierbarkeit menschlicher embryonaler Stammzellen entscheiden. Es ist das erste Mal, dass der BGH sich mit diesen ethischen Fragen auseinandersetzt.
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- Greenpeace-Aktivisten demonstrieren vor dem Bundesjustizministerium gegen Patent auf das Klonen menschlicher Embryonen. Vor dem Eingang haben 25 Aktivisten ein etwa vier Meter hohes Regal mit 20 großen Reagenzglaesern mit Baby-Puppen errichtet. Anlass für den Protest sind Berichte über ein bereits 1999 erteiltes deutsches Patent (DE 19756864 C1), nach dem die Klonierung, die bei dem Klonschaf "Dolly" angewendet wurde, auch auf menschliche Embryonen übertragen werden soll. Die so produzierten Embryonen sollen als Zellspender dienen. Baby-Puppen im Reagenzglas.
- Aufgenommen am: 26.02.2003
- Ort: Berlin, DEU
- Copyright: © Paul Langrock/Zenit / Greenpeace