
Dr. Christoph Then, von Greenpeace beauftragter Patentexperte, begrüßt die Entscheidung des BGH: Die heutige Entscheidung des BGH ist richtig! Die Frage der Patentierbarkeit menschlicher Embryonen zu kommerziellen Zwecken muss auf europäischer Ebene geklärt werden. Nur so kann eine EU-weit einheitliche Anwendung erwirkt werden.
Greenpeace mahnt seit zehn Jahren, dass die ethischen Grenzen im deutschen und europäischen Patentrecht klarer definiert werden müssen. Menschliche Gene und Organe und eben auch Zellen aus menschlichen Embryonen dürfen nicht zur Ware degradiert werden
, sagt Then.
Jetzt ist nicht nur der EuGH gefordert, sondern auch die europäischen Gesetzgeber: Das Europäische Parlament und die EU-Kommission müssen sich der Biopatent-Richtlinie 98/44 wieder annehmen und die vom BGH aufgeworfenen Fragen abschließend klären.