Der Entwurf, meint Greenpeace-Patentexperte Then, vermittle den Eindruck, dass sich hier Bürokratie und Industrie verbünden, um den Bundestag mit juristischen Tricks hinters Licht zu führen. Die Abgeordneten erfahren erst gar nicht, worüber sie abstimmen sollen.
Das Gesetz erlaube auch weiterhin Patente auf Gene sowohl von Teilen des menschlichen Körpers als auch von Pflanzen und Tieren.
Der Umfang der Patente auf menschliche Gene soll zwar auf bestimmte technische Anwendungen beschränkt sein. Beim Gen für Brustkrebs zum Beispiel heißt das, dass der Zweck des Patentes in die Ansprüche aufgenommen würde. Andere Firmen könnten das Gen dadurch für die Behandlung etwa von Prostata-Erkrankungen verwenden, ohne von den Auflagen des Patentinhabers betroffen zu sein. Der Bundesgerichtshof hat jedoch schon 1990 entschieden, dass eine solche Regelung nicht zur Beschränkung der Reichweite des betreffenden Patentes führt. Das geplante neue Gesetz brächte somit statt rechtlicher Eindeutigkeit langwierige Patentstreitigkeiten mit sich.
Augenwischerei ist auch in einem weiteren Teil des Entwurfs zu finden: Unter den Schutz des Gesetzes sollen nur Gene fallen, die noch identisch mit dem ursprünglichen Gen sind. Doch schon beim Isolieren aus dem menschlichen Körper wird die Struktur der Gene geringfügig verändert. Sie werden dann von den Patentämtern nicht mehr als natürlich angesehen. Damit wäre die Schutzfunktion des geplanten Gesetzes hinfällig.
Ob die Mitglieder des Bundestages das komplexe Mogelgesetz durchschauen werden, bleibt abzuwarten. Das Justizministerium
, sagt Then, trägt die Hauptschuld daran, dass bisher keine akzeptable Lösung erreicht werden konnte. Sinnvolle Lösungsansätze sind von den Beamten regelmäßig blockiert worden.