Klage gegen deutsches Klon-Patent
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- Ort: Hamburg/Berlin ,
- Artikel veröffentlicht am: 20.10.2004,
- Artikel veröffentlicht von: Greenpeace Redaktion
Greenpeace hat am Mittwoch Klage gegen ein Patent beim Deutschen Patentgericht in München eingereicht. Inhaber des Patentes ist der Bonner Klonforscher Oliver Brüstle. Laut dem seit 1999 gültigen Patent (DE 19756864) dürfen Zellen aus menschlichen Embryonen genutzt werden. Damit verstößt es nach Auffassung von Greenpeace gegen das Verbot der kommerziellen Verwertung des menschlichen Körpers.
Details zu diesem Bild:
- Baby mit Patentclip im Ohr. Symbol für Patente auf Leben.
- Aufgenommen am: 15.11.2000
- Copyright: © Axel Kirchhof / Greenpeace