
Mit Patenten auf Leben ist ein ungeheurer Bruch ethischer Tabus verbunden: Die Entstehung von Leben, die natürliche Fortpflanzung, das Wachstum von Lebewesen und die Lebewesen selbst werden mit technischen Erfindungen gleichgesetzt und mit industriellen Produkten wie Glühbirnen und Automotoren auf eine Ebene gestellt.
Wir sind strikt dagegen, dass Patente auf menschliches Leben vergeben werden
sagt Christoph Then, Patentexperte für Greenpeace. Patentierung bedeutet einen kommerziellen Anreiz zur Stammzellenforschung. Das ist ein Problem.
Deswegen hat Greenpeace auch verschiedene Einsprüche gegen Patente auf menschliche Embryonen und aus ihnen gewonnene Stammzellen eingelegt. Derzeit sind beim EPA insgesamt 41 Stammzell-Patente angemeldet, eines von ihnen bezieht sich sogar auf Zellen aus menschlichen Embryonen.
Derzeit werden 110 Patentanmeldungen in der Stammzellenforschung geprüft und für weitere 68 Patente ist bereits eine Prüfung beantragt. Wie es mit diesen Anträgen weiter geht, hängt wesentlich von dem Ausgang dieses Musterprozesses ab, der vor der Großen Beschwerdekammer des EPA verhandelt wird.
Der US-amerikanische Forscher James Thomson hatte ein Patent auf Stammzellen beantragt, das auch embryonale Zellen umfasst. Mit dem Hinweis auf die Regel 23d des Europäischen Patentübereinkommens, die die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken
von der Patentierbarkeit ausschließt, hatten alle bisherigen Instanzen seinen Antrag abgelehnt. Mit Thomsons Einspruch vor der Großen Beschwerdekammer des EPA ist nun die letzte Instanz erreicht.
Die Verhandlung schließt eine langjährige Diskussion mit einer Grundsatzentscheidung über die Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen ab
, sagte Then. Er äußerte sich zuversichtlich und hofft, dass das EPA bei seiner bisherigen Haltung bleiben und gegen Thomson entscheiden werde. Then abschließend: Der Ausgang der Verhandlung hat weltweite Signalwirkung
.