
Im konkreten Fall ging es um eine Kundgebung gegen Patente auf Leben vor dem Europäischen Patentamt in München im Jahre 1999. Greenpeace-Aktivisten protestierten damals mit Masken des Klonschafes Dolly. Das Dolly-Patent bzw. die Zulassung durch das Europäische Patentamt ließ ein Klonierungsverfahren zu, welches auch den Menschen umfasste. Die Münchner Behörde erließ einen Gebührenbescheid für die Anmeldung und Greenpeace zog dagegen vor Gericht.
Nach den Worten der Richter des Ersten Senats des BVG rechtfertigen Auflagen, die lediglich den reibungslosen Ablauf einer Versammlung gewährleisten sollen, keinen Gebührenbescheid. Nur wenn eine Behörde Maßnahmen wegen einer - vom Veranstalter verursachten - konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergreifen muss, sei die Erhebung von Gebühren zulässig. Gebühren dürften nicht einschüchternd auf die Ausübung des Grundrechts wirken
, heißt es in dem Beschluss.
Nach Einschätzung des Hamburger Anwalts Michael Günther, der Greenpeace vor Gericht vertreten hat, hat die Entscheidung Auswirkungen auf mehrere geplante Landesgesetze zum Versammlungsrecht. Gegen Greenpeace hat die Stadt München den Bescheid vor kurzem aufgehoben.