
Das Patent Nr. EP 1465475, gegen das Greenpeace 2007 Einspruch erhob, betrifft Sonnenblumen aus traditioneller Zucht. Sie besitzen eine Schädlingsresistenz und werden für Lebens- und Futtermittel verwendet. Die Einspruchsabteilung des EPA hatte Greenpeace im Januar schriftlich mitgeteilt, dass das Sonnenblumenpatent nach ihrer Rechtsauffassung mit den EU-Patentgesetzen konform gehe.
Wenn ganz normale Pflanzen wie Sonnenblumen zu einer Erfindung erklärt werden, kann bald jedes Tier oder jede beliebige Pflanze unter den Patentanspruch eines Konzerns fallen
, sagt Christoph Then, Patentexperte und Berater von Greenpeace. Lebensmittelkonzerne wollen die Kontrolle über alle Stufen der Nahrungserzeugung bekommen. Die Interessen von Landwirten, Züchtern und Verbrauchern werden an die Industrie verkauft - trotz aller Verbote.
Viele Experten kritisieren die Unschärfe der Patentgesetze, die das EPA immer wieder zu Gunsten der Industrie auslegt. So sei es laut EPA zwar verboten, Patente auf Verfahren zur Zucht von Pflanzen zu erteilen. Es sei aber erlaubt, Pflanzen und Tiere selbst als Erfindung zu patentieren, auch wenn diese mit traditionellen Methoden gezüchtet wurden. Tatsächlich ist das europäische Patentrecht an dieser Stelle nicht eindeutig formuliert.
Eine zügige Reform der europäischen Patentgesetze ist also nötig. Aus einem im April vorgelegten Patente-Report von Greenpeace und weiteren Verbänden geht hervor, dass Anmeldungen und Patenterteilungen des EPA für die konventionelle Zucht von Pflanzen und Tieren stark zunehmen. Eine Initiative der Länder Hessen und Bayern für ein Verbot der Patentierung von Pflanzen und Tieren wird derzeit in den Fachausschüssen des Bundesrates beraten. Im Juni sollen die Bundesländer im Bundesrat über diese Initiative abstimmen.
Sie können die Initiative über unsere Internet-Mitmachaktion: Stoppt Patente auf Leben unterstützen. Bitte beteiligen Sie sich, denn dem Patentierungswahn muss Einhalt geboten werden!