
Das japanische Walforschungsinstitut hat am Mittwoch auf seiner Internetseite zwei Videos veröffentlicht. Sie zeigen die Kollision zwischen dem Fabrikschiff Nisshin Maru und dem Greenpeace-Schiff Arctic Sunrise. Woher die Nisshin Maru im Augenblick des Zusammenpralls kommt, wird in diesem Film nicht ersichtlich. Aber es ist deutlich zu sehen, wie heftig die Arctic Sunrise nach der Kollision schwankt und sich zur Seite neigt.
Greenpeace lehnt gewalttätige Aktionen ab. Dazu gehören auch Rammversuche und bewusst herbeigeführte Kollisionen. Die vom japanischen Kapitän eigens herbeigeführte Situation war hochgefährlich für die Crew der Arctic Sunrise. Greenpeace-Aktivisten riskieren ausschließlich ihr eigenes Leben und dies nur, um Wale zu retten. Zu glauben, Greenpeace würde Menschen bewusst in Lebensgefahr bringen, nur um einem japanischen Schiff eine kleine Schramme im Lack beizubringen, ist absurd und widerspricht unserer Einstellung.

Hiroshi Hatanaka, Direktor des japanischen Walforschungsinstituts, scheint zu wissen, dass die Position seiner Walfänger rechtlich nicht haltbar ist. So dreht er weiter an den Tatsachen: Australische Medien zitieren Hatanaka mit dem Satz, Greenpeace habe Aufnahmen bearbeitet, um die Kollision in besserem Licht zu zeigen. Das Ausweichmanöver der Arctic Sunrise nach links sei eigens zum Rammen unternommen worden. Greenpeace habe viel Zeit gehabt auszuweichen.
Tatsache ist: Die Nisshin Maru hat mit Tempo von links den Weg der Arctic Sunrise gekreuzt. Auf See wie im Straßenverkehr gilt rechts vor links. Regel 15 des internationalen Schifffahrtsrechts legt fest: When two power-driven vessels are crossing so as to involve risk of collision, the vessel which has the other on her own starboard [right-hand] side shall keep out of the way and shall, if the circumstances of the case admit, avoid crossing ahead of the other vessel.
Auf Deutsch: Wenn die Wege zweier Motorschiffe sich so kreuzen, dass Kollisionsgefahr besteht, muss das von links kommende Schiff ausweichen und, falls möglich, das Kreuzen vor dem anderen Schiff vermeiden.
Regel 16: Jedes ausweichpflichtige Schiff soll, wenn möglich, frühzeitig grundlegende Maßnahmen ergreifen, um die Situation eindeutig zu halten.
Regel 17: Das [vorfahrtberechtigte] andere Schiff soll seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten.
Regel 17 a(ii): Sieht das vorfahrtberechtigte Schiff, dass das ausweichpflichtige Schiff keine angemessenen, den Regeln entsprechenden Maßnahmen zum Ausweichen ergreift, kann es die Kollision durch ein eigenes Manöver zu vermeiden versuchen.
An diese Regeln hat der Kapitän der Arctic Sunrise sich gehalten. Zum Glück für die Greenpeace-Crew fuhr die Arctic Sunrise nur mit 2 bis 3 Knoten. Das entspricht 2 bis 3 Seemeilen beziehungsweise 3,7 bis 5,5 Kilometern pro Stunde. Bei höherem Tempo hätte der Zusammenprall wesentlich schlimmere Folgen zeitigen können.