
Das Abkommen wurde 1973 von zehn Gründerstaaten unterzeichnet und trat zwei Jahre später in Kraft. Heute zählt das den Vereinten Nationen zugehörige Völkerrechtsinstrument 175 Unterzeichnerstaaten. Damit ist es eine der wichtigsten Umweltschutzinstitutionen weltweit. Das Abkommen garantiert den Schutz von insgesamt 33.500 Tier- und Pflanzenarten, die lebendig oder als Pelze, kulinarische Delikatessen, Rohhölzer, Musikinstrumente oder Teil der chinesischen Medizin gehandelt werden. Der Schutz von CITES besteht in Beschränkungen oder sogar Verboten des internationalen Handels mit den auf verschiedenen Anhängen geführten Tier- und Pflanzenarten.
Die Mitgliedsländer treffen sich alle drei Jahre, um über Vorschläge abzustimmen, die zur Lockerung oder Verschärfung des länderübergreifenden Handels mit Tier- und Pflanzenarten führen. Die Vorschläge benötigen die Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit der Mitgliedsländer, um wirksam zu werden. Die CITES-gelisteten Tier- und Pflanzenarten sind auf drei sogenannten Anhängen aufgeführt, die unterschiedlichen Schutzkategorien entsprechen.
Auf dem CITES-Anhang 1 stehen 530 vom Aussterben bedrohte Arten wie Tiger, Menschenaffen, Schneeleoparden und Schildkröten, aber auch mehr als 300 Pflanzenarten. Zu ihnen gehören Orchideen und Kakteen. Bei der diesjährigen Konferenz wird unter anderem entschieden, ob der Rote Thunfisch zukünftig dieser strengsten Schutzkategorie zugeordnet wird. Auch die Wal- und Delfinarten stehen auf diesem Anhang, werden aber durch die Internationale Walfangkommission (IWC) gesondert gemanagt.
Auf Anhang 2 sind all jene Arten gelistet, die zwar nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber streng kontrolliert werden muss, um das Überleben der Art nicht zu gefährden. Zu dieser Kategorie gehören 4.460 Tierarten, unter anderem der Große Weiße Hai, verschiedene Krokodilarten sowie mehr als 28.000 Pflanzenarten. Mehrere Abstimmungen in Doha werden sich mit Vorschlägen beschäftigen, Arten von Anhang 2 auf Anhang 1 oder umgekehrt zu listen. Wie bei jedem CITES-Treffen wird die japanische Regierung versuchen, das Handelsverbot für die Großwalarten aufzuweichen.
Der Anhang 3 umfasst fast 300 Arten, die über nationale Maßnahmenkataloge in mindestens einem Land geschützt sind und internationale Zusammenarbeit
benötigen, um den Verkauf und Handel zu überwachen. Zu diesen Arten gehören zum Beispiel die Rote Koralle in China, der Bengalen-Fuchs in Indien oder die aus Honduras stammende Witwenpfeifgans.
Obwohl das Washingtoner Artenschutzbakommen zu den eher wirkamen Umweltschutzinstrumenten gehört, garantiert es nicht das Überleben der gelisteten Arten. Zum Beispiel sind die Tigerarten seit 35 Jahren auf dem Anhang 1. Dies gilt auch für die Kaviar liefernden Störarten, die seit 1998 auf diesem Anhang zun finden sind. Aufgrund von Lebensraumverlust und vor allem der Wilderei sind die Bestände jedoch weiter dramatisch eingebrochen.
Die diesjährige Konferenz ist für Greenpeace von besonderer Bedeutung, da auch viele Meerestierarten für die verschiedenen Schutzkategorien vorgeschlagen werden. Neben dem erwähnten Roten Thunfisch geht es um verschiedene Haiarten, zu denen neben mehreren Hammerhaiarten auch der Dornhai gehört. Seine Bauchlappen werden als Räucherware in den deutschen Fischläden als Schillerlocken angeboten. Obwohl die Art in der Nordsee als ausgestorben gilt, verzichten die deutschen Fischhändler nicht auf den Verkauf und beziehen ihre Ware aus Fängen in US-amerikanischen Gewässern.
Die EU-Länder haben monatelang um eine einheitliche Position zum Schutz des Roten Thuns gerungen. Das Ergebnis: Sie wollen in Doha für eine Listung der bedrohten Fischart in Anhang 1 stimmen. Die CITES-Konferenz dauert knapp zwei Wochen. Sie endet am 23. März.
(Autor: Thilo Maack)
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